von Leena am 29.06.2011, 22:07 Uhr |
Für mich - schlechter Journalismus
...ich habe mich über einen Artikel geärgert, der bei uns in der Zeitung stand - groß aufgemacht unter der Schlagzeile "Schnitzel zu groß - Wirt vor Gericht", und im Text ging es darum, das Finanzamt wolle einen Wirt ruinieren, weil seine Schnitzel zu groß seien...
Häh?
Okay, am Ende des Textes kam dann irgendwie raus, dass das Finanzamt aufgrund des hohen Wareneinsatzes und des vergleichsweise geringen Umsatzes schlicht eine Verprobung durchgeführt hatte, Schnitzeleinkauf und Schnitzelverkauf verglichen und daraus ermittelt, dass der Wirt wahrscheinlich nicht alle verkauften Schnitzel richtig abgerechnet habe...
Letztlich habe ich dann nach ausführlichem Lesen auch verstanden, worum es bei dem Verfahren ging, aber wenn ich den Artikel nur überfliege und mir nur die Schlagzeile merke, weiß ich nur, dass irgendein arme Wirt vor Gericht gestellt worden sei, weil er einfach zu große Schnitzel verkaufe... das ist für mich definitiv KEIN sauberer Journalismus. *grummel*
http://www.dnews.de/nachrichten/wirtschaft/318623/schnitzel-gross-- finanzamt-spricht-steuerhinterziehung.html
(Der Prozess endete übrigens mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 3.000 Euro durch den Wirt und die Wirtin.)
Re: Für mich - schlechter Journalismus
Antwort von PaulaJo am 29.06.2011, 22:52 Uhr
Finde ich nicht,denn die Schlagzeile sagt genau das aus was passiert ist:
Die Schnitzel sind entgegen der üblichen Berechnungen des Finanzamtes zu groß.
Ich verkaufe ein 0,5 Glas Guinness für 3,80.Wenn ich jetzt plötzlich hingehe und verkaufe einen Pitcher (1,5l) für nur 7 Euro und muss dementsprechent viel mehr Fässer ordern,sieht das Finanzamt den hohen Wareneinkauf und berechnet dann natürlich die allgemein üblichen Preise.Und schon ist man in Teufels Küche.
Re: Für mich - schlechter Journalismus
Antwort von Leena am 30.06.2011, 8:56 Uhr
Aber die Schlagzeile vermittelt den Eindruck, als sei es strafbar, besonders große Schnitzel zu verkaufen - und das stimmt ja nun nicht.
Im Übrigen ist es bei einer Verprobung nicht üblich, nur vom "grünen Tisch hinweg" den Wareneinkauf und den Warenverkauf zu sehen und dann quasi "einfach mal zu beschließen", dass es nicht glaubhaft sei, dass jemand so große Schnitzel verkaufe, also müsse an der Buchhaltung vorbei verkauft worden sein, sondern man schaut sich das Ganze sehr wohl vor Ort an, bevor man Steuernachforderungen von 25.000 Euro in die Welt setzt und ein Strafverfahren einleitet mit allem Drum und Dran - zumindest habe ich das immer genau so erlebt. :-)
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