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Geschrieben von franziska1958 am 13.03.2011, 14:00 Uhr

Frage zu Taufpaten...kann man das "Amt" des Paten wiederrufen???

Nein, man kann ein patenamt nicht widerrufen oder "kündigen".

Ich verstehe, dass du darüber unglücklich bist. Einen paten "dazuschreiben" ist nur bei todesfall möglich.

Der pate von kind2 ist uns auch abhanden gekommen. Unsere tochter hat dann eine freundin als patentante "adoptiert", mit einem kaffeetrinken haben wir das besiegelt.

Franziska

 
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