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Geschrieben von Mama5+1? am 20.05.2011, 13:34 Uhr

Frage was Haft angeht

Um es kurz zu machen:Eine Frau hat jemand beschuldigt sie vergewaltigt zu haben.Drumherum sind auch angeblich viele Dinge gelaufen,die aber nicht so stimmen wie sie es erzählt.Alles auch durch Zeugen,Belege etc.nachweisbar bzw.bewiesen.Der Mann ist unter Auflagen auf freien Fuss gewesen.Er musste sich 3 mal die Woche bei der Polizei melden und durfte keinen Kontakt zu ihr haben:Sie,also das angebliche Opfer hat dann ganz hinterrücks Kontakt mit ihm aufgenommen und hinterher behauptet,das er Kontakt mit ihr aufgenommen hätte,so das er in Haft genommen wurde.Mittlerweile hat sie zugegeben das sie gelogen hat und auch durch die ganzen Beweise etc.ist für die Richterin klar,das die ganze SAche so nicht stimmt.Heute war dann wieder Haftprüfung und aufgrund der Tatasache,das Madame Angst vor ihm hat(und er ist wirklich nicht so einer der jetzt was tut)muss er weiter in Haft bleiben.Die Anwältin legt am Montag nun Haftbeschwerde beim LG ein.Da ist wohl auch bei den Ermittlungen der Polizei so einiges schief gelaufen,also alles kuddelmuddel.Was kann man denn noch machen,um ihn frei zu bekommen?Muss man jetzt wirklich wieder Ewigkeiten warten?Und wie kann man gegen die Frau vorgehen?Kann mann da hinterher überhaupt gegen angehen?Fragen über Fragen.Habt ihr hier vielleicht Tipps,oder Ahnung?Sorry wenn es was durcheinander klingt,aber ich verstehe das alles nicht.Alles ist so offensichtlich und die eigentlich"böse"Person bei der Sache kommt damit durch?!??!?! Ich verstehe es nicht:-(
LG
Nicole

 
7 Antworten:

Re: Frage was Haft angeht

Antwort von PatriciaKelly am 20.05.2011, 13:54 Uhr

er kann sie dran kriegen wg verleumdung? und/oder übler nachrede schädigung des rufes oder sowas

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Re: Frage was Haft angeht

Antwort von Mama5+1? am 20.05.2011, 13:58 Uhr

Sie hat ihre Aussage damals unter Eid gemacht,das heisst ja eigentlich,das sie da schon was dicker einen dran bekommen müsste.Wegen solchen Lügen haben Frauen,denen tatsächlich sowas passiert auch oft die A-karte,so das denen nicht geglaubt wird:-(Sowas ist echt unfair.
LG
Nicole

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versteh nicht

Antwort von veralynn am 20.05.2011, 14:02 Uhr

wenn doch klar ist, dass er unschuldig ist, sie das zugegeben hat und es sogar bewiesen ist, warum wird er noch in haft behalten? weil sie angst vor ihm hat? warum hat sie angst vor ihm, er hat ihr ja nichts getan?

wie man die frau drann kriegen kann, das weiss ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass sie die kosten für gericht usw. tragen muss. er wird wohl schadenersatz od. genugtuung od. so in finanzieller form bekommen, wenn er tatsächlich unschuldig sitzen musste.

v.

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Das ist es ja...

Antwort von Mama5+1? am 20.05.2011, 14:09 Uhr

...selbst die Anwältin versteht das ja nicht.Sie will jetzt beantragen,das Sie von der Richterin verhört wird.Bei der Polizei war es die ganze Zeit so,das Er wie schuldig behandelt wurde und sie wurde wie das unschuldige Lamm behandelt.Bei den Verhören wurde wohl auch schön geschlampt.

LG

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Hast PN ...owT

Antwort von maja12374 am 20.05.2011, 14:40 Uhr

....

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Re: Das ist es ja...

Antwort von 96AlteLiebe am 20.05.2011, 16:45 Uhr

WENN das der Fall ist (ich bin grundsätzlich geneigter den Frauen zu glauben) dass sie sich das ausgedacht hat und er unschuldig ist, kann sie anschließend strafrechtlich belangt werden wegen falscher verdächtigung und vortäuschung einer Straftat. Zivilrechtlich kann er sich ein bisschen Kohle von ihr holen, aber wenn seine anwältin einen Hauch kompetent ist, weiß sie das und leitet sowieso alles in die Wege....

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Re: Frage was Haft angeht

Antwort von yorokobi am 21.05.2011, 9:02 Uhr

Hallo,
will nicht pessimistisch sein, aber ich spreche aus Erfahrung. Ich erwarte von keinem Gericht mehr so etwas wie Gerechtigkeit! Sucht euch einen wirklich guten Anwalt! Mehr kann man nicht machen. Nur hoffen, dass der eigentliche Prozeß gut ausgeht. Richter sind Menschen, Staatsanwälte sind Menschen, Anwälte sind Menschen - Menschen machen Fehler.

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