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Geschrieben von Exeu am 01.11.2012, 13:59 Uhr

Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo,

vielleicht weiß das einer von euch.

Ich habe vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch 24 Tage Resturlaub.

Wenn ich jetzt nach der Elternzeit Teilzeit (20 Stunden, statt 40) beim gleich Ag weiterarbeite wie ist das dann mit dem Urlaub. Habe ich dann quasi 24 Tage frei oder 48 Tage? Ich meine der Urlansanspruch ist ja entstanden als ich 40 Stunden gearbeitet habe und wenn ich nun nur 20 Stunde arbeite würde ich dem Ag ja die Hälfte schenken.
Im Netz finde ich verschiedene Meinungen. Wie war es bei euch?

LG

 
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