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Geschrieben von Exeu am 01.11.2012, 19:51 Uhr

Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof

EuGH, Urteil v. 22.4.2010, C-486/08

habe dazu viel gelesen und meist kommt raus, dass sich der Urlaub verdoppeln muß, bzw. die Differenz ausgezahlt werden muss

 
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