Geschrieben von Exeu am 01.11.2012, 20:42 Uhr |
@Leena
Deshalb frag ich ja ob jm. mehr weiß...
Das und ähnliches habe ich gefunden:
Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage
Die Entscheidung in diesem personaltechnischen Standardfall bezieht sich zwar nur auf die dem EuGH vorgelegten österreichischen Regelungen, dürfte aber auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage haben.
Nach § 17 Abs. 2 und 3 BEEG bleibt Arbeitnehmern Resturlaub erhalten, der vor Inanspruchnahme der Elternzeit nicht genommen werden konnte. Anders als die o. g. österreichischen Regelungen, entspricht dies der europäischen Rechtslage.
Die Behandlung von Urlaubsansprüchen beim Übergang von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis ist dagegen nach deutscher Rechtslage streitig. Während die wohl überwiegende Ansicht in der arbeitsrechtlichen Literatur die Ansprüche getrennt nach dem im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbenen Anteil und dem im Teilzeitverhältnis erworbenen Anteil berechnet, hat das BAG bislang (Urteil vom 28.4.1998, 9 AZR 314/97) die gegenteilige Ansicht vertreten. Dies würde dazu führen, dass z. B. ein im Vollzeitarbeitsverhältnis bei der 5-Tage-Woche entstandener Urlaubsanspruch von restlichen 10 Tagen nach Übergang zu einem Teilzeitarbeitsverhältnis bei einer 2-Tage-Woche auf 4 Tage abschmelzen würde. Diese Rechtsprechung dürfte durch die neue Entscheidung des EuGH nun geändert werden müssen.
- Frage: Resturlaub nach Elternzeit - Exeu 01.11.12, 13:59
- Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit - Leena 01.11.12, 14:14
- steht der einem überhaupt zu? - Larissa81 01.11.12, 14:18
- Re: steht der einem überhaupt zu? - Leena 01.11.12, 14:20
- Re: steht der einem überhaupt zu? - Exeu 01.11.12, 14:21
- Re: steht der einem überhaupt zu? - Larissa81 01.11.12, 14:57
- Ich hab es gemacht wie Leena. - Trini 01.11.12, 15:27
- steht der einem überhaupt zu? - Larissa81 01.11.12, 14:18
- Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit - Andrea&Würmchen 01.11.12, 15:30
- Der Urlaub wird doch immer nach Tagen und nicht nach Arbeitsstunden errechnet..... - 77shy 01.11.12, 15:46
- Re: Der Urlaub wird doch immer nach Tagen und nicht nach Arbeitsstunden errechnet..... - Leena 01.11.12, 15:57
- Aber 4 Wochen Urlaub sind doch 4 Wochen Urlaub..... - 77shy 01.11.12, 16:30
- Re: Aber 4 Wochen Urlaub sind doch 4 Wochen Urlaub..... - Leena 01.11.12, 16:40
- Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof - Exeu 01.11.12, 19:51
- Re: Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof - Leena 01.11.12, 20:26
- @Leena - Exeu 01.11.12, 20:42
- Re: @Leena - Leena 01.11.12, 21:15
- Re: @Leena - Exeu 01.11.12, 21:18
- Re: @Leena - Leena 01.11.12, 21:15
- willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Milia80 01.11.12, 20:44
- Re: willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Exeu 01.11.12, 20:46
- Re: willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Milia80 01.11.12, 20:49
- Re: willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Exeu 01.11.12, 20:53
- Re: willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Milia80 01.11.12, 20:49
- Re: willst du noch länger bei dem AG bleiben? - Exeu 01.11.12, 20:46
- @Leena - Exeu 01.11.12, 20:42
- Re: Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof - Leena 01.11.12, 20:26
- Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof - Exeu 01.11.12, 19:51
- Re: Aber 4 Wochen Urlaub sind doch 4 Wochen Urlaub..... - Leena 01.11.12, 16:40
- Aber 4 Wochen Urlaub sind doch 4 Wochen Urlaub..... - 77shy 01.11.12, 16:30
- Re: Der Urlaub wird doch immer nach Tagen und nicht nach Arbeitsstunden errechnet..... - Leena 01.11.12, 15:57
- Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit - Leena 01.11.12, 14:14
Skilänge bei kindern
Weils heut so schon kirchlich ist
Im RUB schrub jemand was hübsches / legende über geister und trolle...
...Darf ich mitentscheiden?.......Urlaubsfrage
Taschenfarbenfrage :-)
Vergewaltigung in der Ehe anzeigen
Wenn jetzt nicht bald Halloweenkinder kommen...
Ich frage mal noch hier: Teilzeitjob
Tablet?!