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von Leena  am 01.11.2012, 20:26 Uhr

Es gibt aber ein Urteil vom Europischen Gerichtshof

...mh, ich fürchte, so optimistisch sehe ich es nicht, wenn ich mal kurz reinlese. :-/

Zumindest aus dem entsprechenden BMI-Schreiben vom 21.02.2011 geht sehr deutlich hervor, dass das Urteil so nicht auf deutsches Recht übertragen werden könne, da es sich auf Tiroler Landesrecht bezieht, das nun einmal vom deutschen Recht abweicht. Demnach ist weiterhin der Urlaubsanspruch in Wochen anzusetzen, d.h. für 4 Wochen Vollzeit-Urlaub gibt es in Deutschland weiterhin nur 4 Wochen Teilzeit-Urlaub.

Dass jemand dagegen auch ein Verfahren angestoßen hätte, habe ich spontan zumindest so nicht gefunden...

 
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