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Geschrieben von ursel am 22.12.2014, 15:59 Uhr

Familienversicherung trotz Selbständigem Mann?

Murmeltier hat Recht. Es spielt nur das Einkommen des privat versicherten Ehegatten eine Rolle, ob die Kinder in der Familienversicherung bleiben können. Dabei ist es egal, was der privat versicherte Ehegatte macht, ob er selbsständig , Beamter, Bundeswehrler ist, Beihilfe hat oder nicht. Verdient er über der Beitragsbemessungsgrenze ist eine Familienversicherung nicht möglich- es sei den, seine Frau würde mehr als er verdienen. Verdient er über dieser Grenze müssen die Kinder entweder selbst gesetzlich oder privat versichert werden.

 
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