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Geschrieben von Trini am 22.12.2014, 11:38 Uhr

Da ist noch mal der Original-Gesetzestext

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

D.h., wenn der Beamte bis zu A 12 eingruppiert ist, wird er die Kinder nie versichern müssen.

Trini

 
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