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Geschrieben von like am 05.07.2013, 22:56 Uhr

es gibt nicht nur schwarz und weiß

es gibt auch nicht nur rücksichtslose Kettenraucher, sondern auch viele "normale" Gelegenheitsraucher.
Mein Motto ist immer, leben und leben lassen. Wenn ich auf dem Balkon sitze und ab und an ein bisschen Rauch rieche, dann ist das kein Problem.
Ist Sitzen auf dem Balkon aber IMMER mit ERHEBLICHEM Gestank verbunden, wird's nervig.
Aus Sicht der Vermieter sehe ich es auch differenziert. Nur deshalb nicht zu vermieten an ansonsten ordentliche Leute, weil sie rauchen, kann man tun, ist aber nicht zielführend. Kann ja sein, die nichtrauchenden Mieter verunstalten die Wohnung dann anderweitig - Möglichkeiten gibt's da ja viele.
Ich hab das Urteil jetzt nicht durchgelesen, bin aber generell für genaues Betrachten des Einzelfalls.
Ich vermiete ja auch - Ferienwohnungen, oft an Monteure. Da muss man auch oft ein Auge zudrücken, wenn man eben verdienen möchte, und das mit möglichst wenig Ärger. Ich vermiete z.B. prinzipiell auch an Hundebesitzer, allerdings aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr an Hundebesitzern mit zwei Hunden. Nun hab ich aber genau so einen reinbekommen - er hat nichtmal angegeben, dass er zwei Hunde, noch dazu riesengroße hat. Da er aber ein absolut angenehmer, rücksichtsvoller Mensch ist, ist's mir nun auch wieder wurscht. Prinzipienreiterei verkompliziert das Leben........man kann sich über vieles aufregen, ist aber nicht dazu verpflichtet ( STT).

 
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