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Geschrieben von Lauch1 am 04.06.2015, 14:28 Uhr

Erbschafts-/ Pflegevereinbarung unter Geschwistern

Also jedes Kind hat Anspruch auf den Pflichtteil. Endweder ist genug Bargeld vorhanden um jeden auszuzahlen. Oder man verkauft das Haus.
Oder der Anspruch auf den Pflichtteil ist da und jedes Kind verzichtet eben.
Aber so wie du das schreibst, dass nur die Mutter das Haus geerbt hat, kann es nicht gewesen sein.
Nach den Tod des Vaters hätte ein Notar oder ein Nachlassgericht alle Erben aufklären müssen.

Die einzig erwachsene Art das zu klären, ist es mit der Mutter darüber zu reden. Ansonsten wird es sicher zu Streitigkeiten kommen.

 
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