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Geschrieben von zschnecke am 03.06.2015, 13:40 Uhr

Erbschafts-/ Pflegevereinbarung unter Geschwistern

1. Eine solcher Vereinbarung sollte immer mit einem Notar gemacht werden. Das ist viel komplizierter als man sich das vorstellt. Wenn das nicht nachhaltig geregelt ist kann das für alle Beteiligten teuer und unangenehm werden. Gerade beim Thema Pflege- und Beerdigungskosten spielt mit dem Sozialamt oft eine dritte Partei mit.
2. Die Schenkung (belegt durch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch) wird nach 10 Jahren vollständig wirksam. Dann fällt das Haus nicht mehr in die Erbmasse/Vermögensmasse.
3. Wohnrecht kann im Gegensatz zu einem Niesbrauchrecht nicht kapitalisiert werden. Z.B. kann das Sozialamt im Pflegefall erwirken, daß eine Wohnung in der Anspruchsteller (die Person, für deren Pflegeheimkosten das Sozialamt aufkommen soll) ein Niesbrauchsrecht hat vermietet wird und die Mieteinnahmen zur Deckung der Heimkosten verwendet werden. Wohnrecht kann nicht kapitalisiert werden.

Meine Tipps:
* Läßt die Vermögenslage der Brüder nach aktueller Rechtslage (dazu gibt es genaue Regularien, wer wann zahlen muß) eine Verpflichtung zur Übernahme von Pflegekosten zu?
* Auf jeden Fall konkret die Höhe und Art der Pflegekosten, die der Beschenkte tragen muß, definieren.
* Wichtig, die 10 Jahres Frist einhalten. Nach 10 Jahren ist alles zu spät, dann ist das Vermögen unwiderruflich von der Mutter auf den Beschenkten übergegangen.
* Wichtig auch die Beerdigungskosten für die Mutter regeln. Alle Kinder, Enkel, Geschwisters sind sonst zur Übernahme der Beerdigunskosten gezwungen. Auch hier gibt es eine klare und sehr strenge gesetzliche Regelung.

 
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