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Geschrieben von Danyshope am 15.08.2016, 14:11 Uhr

Differenzierte Betrachtung

Ein Deutscher der im Ausland eine Ehe eingeht, MUSS diese nach dem hier geltenden Recht auch machen. Auch dann wenn das ein Nicht-Deutscher ist der hier bereits gemeldet ist. Einfach hingehen, in Syrien heiraten und dann wieder zurück kommen ist also nicht. Egal ob Minderjährig oder nicht.

Ein in Deutschland aufgewachsenes Mädchen was dann im Ausland zwangsverheiratet wird, wird auch nur in wenigen Fällen wieder zurück nach Deutschland kommen. Eben weil auch die wissen, das diese Ehe hier in Deutschland keinen Bestand hätte.

Anders sieht es eben aus bei Flüchtlingen welche nie in Deutschland waren sondern noch zB in Syrien, Iran oder sonstwo geheiratet haben und dann erst nach Deutschland kommen. Die kann man nicht nach hier geltendem Recht einfach als ungültig erklären. Zumal das dann auch weitere Folgen haben könnte eben wegen Unterhalt usw. Und evtl sogar das Todesurteil für das Mädchen bedeutete weil sie als "unverheiratete" Unzucht betrieben hat. Völlig egal ob freiwillig oder unter Zwang. Flüchtlinge haben keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Was also wenn diese Familie irgendwann wieder zurück geht? Und dann wie gesagt das Mädchen getötet wird.

Klar, in einer perfekten Welt gibt es so was nicht, darf es auch nicht geben. Nur die Welt ist eben nicht perfekt. Man kann einfach nur hoffen das diese Mädels hier in Deutschland dann eine Chance bekommen dem Zustand zu entfliehen - was aber einer kompletten Loslösung von Familie und Freunde bedeutet. Und das ganze zudem auch noch in einem fremden Land, mit einer unbekannten Sprache und Ungewissheit wie die Zukunft aussehen mag. Und zudem dem Wissen das man das eigene Kind evtl sogar zurück lassen muss. Den in diesen Ländern und nach deren recht werden in den meisten Fällen die Kinder den Männern zugesprochen.

 
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