Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von hgmeier am 15.08.2016, 4:13 Uhr

Differenzierte Betrachtung

Man muss meines Erachtesn das ganze Thema differeinziert betrachten.

Zwangsehe: Wenn die Ehe gegen den Willen eines der Ehepartner geschlossen wurde bzw. aufrechterhalten wird, so sollte in jedem Fall eingegriffen werden.

"Kinder"ehe:

Solange wir in Deutschland die Möglichkeit haben Ehen schließen zu lassen bei denen einer der Ehepartner 16 ist, werden wir kaum gegen im Ausland geschlossene Ehen vorgehen können, bei dem einer der Ehepartner 16/17 ist.
Deutlich anders sieht es bei Ehen aus bei denen einer der Partner unter 14 ist. Da sehe ich eine deutliche Kollision mit unserem Rechts- und Wertesystem

Schwierig wird es bei Ehen bei denen einer der Partner 14/15 Jahre alt ist. Mag zwar nach unserer Rechtsordnung kein heiratsfähiges Alter sein, ist aber wenn man den potentiell sexuellen Anteil einer Partnerschaft allein betrachtet nicht unbedingt strafrechtlich relevant. In diesen Fällen sollte man vermutlich (auch wenn es durchaus schwerfallen kann) eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.