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Geschrieben von Sille74 am 31.08.2017, 16:35 Uhr

Die ständige Wiederholung macht diese falsche Aussage nicht richtiger ...

Erzwungener Geschlechtsverkehr war auch vor 30 oder 50 Jahren schon strafbar! Zwar, in der Tat, nicht als Vergewaltigung, sondern als sexuelle Nötigung. Strafbar war es aber. Bei der Vergewaltigung ist der zur Verfügung stehende Strafrahmen höher als vei der sexuellen Nötigung. Das spielt(e) aber in der Praxis eher eine geringe Rolle. Damit will ich nicht sagen, dass es unnötig oder gar falsch war, unter Vergewaltigung auch den in der Ehe erzwungenen Geschlechtsverkehr subsumieren zu können ... Aber letztlich ist das eher symbolisch/psychologisch/hat Signalwirkung(und von daher durchaus wichtig), aber praktisch relativ bedeutungslos. Damals wie heute ist v.a. der Beweis der Tat ein Problem ... wenn man mal soweot ist, dass die Tat nachgewiesen ist, kann man i.d.R. bei beidrn Straftatbeständen eine angdmessene Strafe verhängen ...

Also, jedenfalls die Aussage, dass bis vor 20 Jahren erzwungener Geschlechtsverkehr innerhalb einer Ehe von vornherein gar nicjt strafbar war, stimmt nicht!

 
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