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Geschrieben von DK-Ursel am 12.09.2015, 20:47 Uhr

die frage ist dann doch:ist es Meinungsäußerung oder volksverhetzung...

Leewja, danke.
Genau das ist es ja.
Einen Rechtsbruch meldet man der Polizei, nicht dem Arbeitgeber oder Vermieter oder ...


Und Menschen, die oplitisch verfolgt sind und somit Aslyanspruch haben, sind absolut nicht "nur" politische Aktivisten, wie jemand untenschrieb (so nach demMotto:
Was tun die sich auch hervor - Kopp einziehn, dann ist man nicht politisch verfolgt - oder wie?), sondern gan znormale Menschen,die vielleicht mal einen politischen Witz erzählen oder die mit einer Maßnahme des Staates nicht einverstanden sind, die politisch Verfolgte im eigenenLand verteidigen, ärztlich behandeln, verbergen, undundund.
Gerade unser Land mit 2 Diktaturen sollte das doch wissen!

Ausländer,die eingebürgert werden, müssen unser Grundgesetz genau kennen - für Bundesbürger wäre dessen Lektüre auch mal nützlich, kommt mir vor.

Zur Diskussion hat Betula es aufgrund eines Zeitungsartikelsgestellt - nicht verwechseln!

Gruß Ursel,DK

 
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