Geschrieben von Trini am 03.08.2016, 14:54 Uhr |
Das erste Mal geblitzt ...
wurde der Junior (19).
9 km/h zu viel, 15 €.
Nun kann ich ja von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Muss man dann gleich mit der Pflicht zum Fahrtenbuch rechnen?
Oder geht das einmal gut?
Der Täter würde zahlen.
Aber, wenn man einmal ungestraft davon käme, wäre uns das natürlich auch Recht.
Erfahrungen?
Trini
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- Das erste Mal geblitzt ... - Trini 03.08.16, 14:54
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - shinead 03.08.16, 15:02
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - Zwurzenmami 03.08.16, 16:03
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - Julie 03.08.16, 17:24
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - juli1307 03.08.16, 18:55
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - mama von joshua am tab 03.08.16, 19:11
- einfach zahlen - Ellert 03.08.16, 22:15
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - Zwerg1511 04.08.16, 8:45
- Re: Das erste Mal geblitzt ... - shinead 03.08.16, 15:02
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