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Geschrieben von amadeus_hates_music am 23.03.2012, 17:47 Uhr

Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen??? Nein, wenn..

..du nicht "grundlos" nachts duscht, darf er das nicht verbieten. Schichtarbeit ist ein Grund. Du solltest es allerdings so kurz wie möglich halten. 15 Minuten Wasser laufen lassen finde ich ein bischen lange. In der Zeit kannste ja 2 mal eine Wanne volllaufen lassen. ;-)

LG ahm

 
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