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Geschrieben von asti_2 am 23.03.2012, 16:42 Uhr

Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Habe gerade erfahren, das mein Vermieter sich bei einem Bekannten beschwert hat, da ich es gewagt habe um 4.15 zu duschen.

Ich muss um 5.30 das Haus verlassen........habe meinem Arbeitgeber heute schon gesagt, das ich nur noch Spätschicht arbeiten kann, da ich morgens nicht mehr duschen darf ;-)

Darf der Vermieter es verbieten? Im Mietvertrag steht nichts über Ruhezeiten.

VG
asti

 
23 Antworten:

Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von FrauFrosch am 23.03.2012, 16:47 Uhr

Nee, verbieten darf er es nicht. Allerdings darfst du dan nicht ewig unter der dusche stehen.

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Das duschen dauert höchstens 15 Minuten....

Antwort von asti_2 am 23.03.2012, 16:49 Uhr

ot

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von Pedilein am 23.03.2012, 17:08 Uhr

warum duschst du net abends, im bett wird man ja nicht schmutzig ;)

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von hormoni am 23.03.2012, 17:16 Uhr

kannst du denn ggf am Abend duschen?

LG

h

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen??? Nein, wenn..

Antwort von amadeus_hates_music am 23.03.2012, 17:47 Uhr

..du nicht "grundlos" nachts duscht, darf er das nicht verbieten. Schichtarbeit ist ein Grund. Du solltest es allerdings so kurz wie möglich halten. 15 Minuten Wasser laufen lassen finde ich ein bischen lange. In der Zeit kannste ja 2 mal eine Wanne volllaufen lassen. ;-)

LG ahm

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Re: Das duschen dauert höchstens 15 Minuten....

Antwort von FrauFrosch am 23.03.2012, 17:47 Uhr

Dann darfst du wohl: http://www.gutefrage.net/frage/streit-im-mehrfamilienhaus-darf-man-nachts-nicht-duschen-oder-baden

Aber um des friedens willen würde ich wohl Abends duschen.

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von bobfahrer am 23.03.2012, 17:53 Uhr

...naja ich brauch auch am Morgen Wasser überm Kopf - das ist wie für andere der Kaffee! 4:15 ist natürlich früh und das Duschen hört man halt auch wenn es still ist.

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von asti_2 am 23.03.2012, 18:01 Uhr

Ich brauch meine Dusche morgens. Schwitzt ihr nachts nicht?
Es kommt auch nicht täglich vor, vielleicht zweimal pro Woche.

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von kravallie am 23.03.2012, 18:12 Uhr

na ja, wenn dieses 2x/woche auch am samstag ist, MICH würde das in einem hellhörigen haus stören, da leichten schlaf.

wohnte mal in einer wohnung, da war duschen und baden erst ab 6 uhr gestattet.
ich hab auch geschichtelt und mir eingebildet, unbedingt duschen zu müssen.
geht auch ohne.

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nein, das sind normale wohngeräusche

Antwort von DecafLofat am 23.03.2012, 18:13 Uhr

die sind hinzunehmen. hab das beim mieterverein durch :o)
war vor sechs, sieben jahren, ich war sehr viel auf konzerten und habe nachts nach dem heimkommen immer geduscht (wg rauchgeruch) - die nachbarin unter mir hat sich auch beschwert, der vermieter wollte es mir verbieten - hatte er leider pech.

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Nein

Antwort von Susi0103 am 23.03.2012, 18:18 Uhr

selbst dann nicht, wenns im MV stehen würde.
Es gibt auch VM, die versucht haben, das Spülen (Toilette) nachts zu verbieten...
Ist alles Quatsch und er kann es Dir weder verbieten, noch Dich ggf abmahnen oder gar kündigen.
Bei einem solchen VM rate ich aber eh dringend zum Eintritt in einen Mieterverein, eben um solche Sachen auch mal schnell und kostengünstig abklären zu können.

Lg

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von fiammetta am 23.03.2012, 19:16 Uhr

Hi,

sagen wir`s `mal so:
Ich werde nie verstehen, wie man mit aller Gewalt etwas durchsetzen muss, das für andere eine Belästigung darstellt. Man kann durchaus auch abends duschen. Man wird auch sauber, wenn man sich mit einem Waschlappen ordentlich abwäscht - nächtliches Duschen ist objektiv gesehen definitiv nicht notwendig. Warum ist es so schwer, nach dem sehr sinnvollen Motto "Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füg auch keinem andern zu" leben? Antwort: Weil der Mieterschutzverein das durchgeboxt hat.

Demnächst steht dann hier das Posting:
Meine Nachbarin unter mir ärgert mich zurück - was kann ich tun?
oder
Ich habe Stress mit meinem bösen Vermieter
Das provozierst Du doch.

Bedaure, aber das ist die klassische Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Situation oder Ich-darf-das. Ist das Dir nicht selbst zu kindisch?

LG

Fiammetta

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wundervoll fiammetta

Antwort von kravallie am 23.03.2012, 19:18 Uhr

so wollte ich es sagen.

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Re: wundervoll fiammetta

Antwort von Mami-Franzi19 am 23.03.2012, 20:09 Uhr

Naja aber manche brauchens wirklich.
Als ich um 5 uhr morgens das haus verlassen musste bin ich auch immer vorher duschen gegangen, ohne waere ich gar nicht weiter.gekommen als bis.zum bad.
Allerdings habe ich da auch im eigenen haus gewohnt, da kann kein vermieter meckern.

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Re: wundervoll fiammetta

Antwort von kravallie am 23.03.2012, 20:15 Uhr

man stirbt nicht, wenn man nicht morgens duscht. das ist genauso eine blöde angewohnheit wie 5 tassen kaffee bevor man aus dem haus geht.
wenn man meint, es zu brauchen, sollte man sich das leisten können, ohne irgendjemanden zu belästigen, so wie du----im eigenen haus.
in der regel meckert auch nicht der vermieter, sondern der nebendranmieter.
zurecht.

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von Häsle am 23.03.2012, 20:17 Uhr

Komm ihm entgegen und spring um 5 Uhr kurz unter die Dusche, wenn es sein muss. Verbieten kann er es nicht, aber den Stress wäre es mir auch nicht wert. Wohnt der Vermieter bei euch im Haus? Oder haben sich Mieter über dein Duschen beschwert?

Wenn ich Frühschicht hab, muss ich um 5 Uhr das Haus verlassen. Da mir jede Minute Schlaf Gold wert ist, dusche ich vorher nicht, sondern abends. Waschlappen und Deo reichen da auch.

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von Christine70 am 23.03.2012, 20:51 Uhr

war bei uns damals auch so.
duschen und baden war zwischen 22 und 6 uhr verboten

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von Andrea&Würmchen am 23.03.2012, 21:20 Uhr

Hallo,

nein, verbieten kann er es nicht. Allerdings: Nicht alles, was man darf, muss man auch tun.

Wir vermieten auch und wir haben ein hellhöriges Haus. Wenn einer meint, er müsste zu nächtlicher Zeit Dinge tun, die andere Mitbewohner stören, wird er höflich darauf hingewiesen. Bisher waren noch alle sehr verständnisvoll...

Denk bitte nochmal drüber nach, ob nicht doch der Waschlappen ausreicht...

Grüße
Andrea

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Re: Darf der Vermieter verbieten, nachts (4.15 Uhr) zu duschen???

Antwort von Ebba am 23.03.2012, 22:16 Uhr

Wie so häufig, die einen Gerichte sagen so, die anderen so:

"Auch nach 22 Uhr dürfen Mieter baden und duschen. „Ein Verbot im Mietvertrag ist unwirksam“, betont UIrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Allerdings kann das Recht auf nächtliches Baden oder Duschen beschränkt werden, meint das OLG Düsseldorf. Maximal 30 Minuten, inklusive Wasser ein- und ablaufen lassen, sahen die Richter als ausreichend an.

Übrigens: Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein Eigentümerbeschluss für eine Wohnungseigentumsanlage, der ein Badeverbot zwischen 23 und 5 Uhr vorsieht, wirksam. Ab 23 Uhr könne man sich ja in sonstiger, weniger störender Weise waschen. Den nächtlichen Harndrang wollte indes noch kein Gericht reglementieren. Die Toilette und damit die Wasserspülung darf jederzeit genutzt werden....
Lärm: Baden, Duschen und Wäschewaschen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9622/nachbarn-baden-duschen-und-waeschewaschen_aid_295336.html"

Aber, es hört sich so an, als würde der Vermieter mit im Haus wohnen. Sollte es sich um ein vom Vermieter mitbewohntes Zweifamilienhaus handeln, in dem du wohnst, dann kann er dir aber relativ einfach kündigen. Falls es dir also eigentlich in Deiner Wohnung gefällt macht es wenig Sinn es auf einen Machtkampf ankommen zu lassen.



§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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ehrlich gesagt käme es mir ganz auf die Nachbarn und den Umgang miteinander an!!!!

Antwort von Butterflocke am 23.03.2012, 22:17 Uhr

Ich wundere mich gerade, dass man den Duschvorgang tatsächlich als so unglaublich störend wahrnehmen kann.
Ich merke nichts, wenn die Nachbarn duschen. Ich höre selbst die schleudernde Waschmaschine nur sehr dezent. Auch die würde mich im Schlaf nicht stören....

Wir haben allerdings auch eine Nachbarin, die es stören würde, wenn man nachts atmet!!! Sie kann schlecht bis gar nichts schlafen und macht dann offensichtlich akustische Hausbegehungen.
Wir wohnen nicht neben/unter/über ihr, so dass wir keine Probleme mit ihr haben.
Ich muss aber zugeben, dass ich wegen einer solchen Nachbarin sicher NICHT durch auf Wattebäuschchen durch meine Wohnung fliegen würde!!!

Es gibt in jedem Hause gewisse Alles-Bemeckerer, die jede Apfelschale im Restmüll erspähen und geradezu detektivische Höchstleistungen an den Tag legen, wenn es darum geht, die "Verbrechen" des bösen Nachbarn aufzudecken.
Ohne mich! An dieser Stelle käme wohl ein "mit dem Kopf durch die Wand" zum Einsatz, da man solche Menschen nicht durch braven Gehrosam kurieren kann.

Anders bei "gesunden" 08/15-Nachbarn, die sich nicht beim Vermieter beschweren, sondern vernünftig mit mir persönlich reden. An dieser Stelle wäre mir die Sache peinlich bzw. würde es mir schlichtweg leidtun.
Ich möchte niemanden um seinen Schlaf bringen und würde mich wohl am Abend duschen.
Mein Schlaf ist nicht so schweißtreibend, als dass das nicht auch ginge....

LG

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naja

Antwort von DecafLofat am 23.03.2012, 22:26 Uhr

ich hab das nicht "aus prinzip" durchboxen lassen. und meine haare konnte ich schlecht mit waschlappen "rauchfrei" bekommen, nachts nach den konzerten.
und mit lärm von nachbarn kenne ich mich aus, in dem haus hatte ich auch nicht wenig das mich gestört hat, zB eine demenzkranke taube alte dame über mir z B die ab 5 uhr früh bayern 1 SO laut gehört hat dass ich den wetterbericht in den nachrichten mithören konnte. und nebendran einen mitt40er, single, abends immer kräftig mit diversen anderen mid-life-crisis menschen am feiern, so dass um 1 nachts manchmal erst ruhe war.
aber: ich hab mir dann halt oropax besorgt, problem gelöst.
aber das duschen lies ich mir nicht verbieten, denn ich will nicht rauchig ins bett, so als nichtraucher.

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Re: ehrlich gesagt käme es mir ganz auf die Nachbarn und den Umgang miteinander an!!!!

Antwort von Ebba am 23.03.2012, 22:34 Uhr

Naja, ob man was hört oder nicht, das hängt schon sehr davon ab, wie gut der Schallschutz im Haus ist. In dem von uns bewohnten Haus zB ist er miserabel. Wenn die Nachbarn über uns fernsehen oder sich angeregt unterhalten, dann kann ich quasi verstehen was gesagt wird u. wenn die Tochter Saxophon übt, dann ist es, als säße sie neben mir. Selbst wenn das Kind im 2. OG auf seinen Cello übt kann ich das noch (leise) hören.
Ebenso bekomme ich es, zumindest nachts oder morgens mit, wenn oben geduscht oder gebadet wird. Wach werde ich davon nicht (mehr). Aber, es stört mich alles nicht sonderlich (ok, das Saxophon gelegentlich schon), weil wir alle ein sehr nettes, fast freundschaftliches, Verhältnis zueinander haben. Da hört man, wie in einer Familie, über vieles hinweg. Außerdem gehe ich davon aus, dass sie unsere Lebensäußerungen genau so mitbekommen und nichts dazu sagen. Und wir wissen alle, dass hier niemand unangemessen oder gar absichtlich laut ist sondern eben das Haus sehr hellhörig.

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Re: naja

Antwort von fiammetta am 23.03.2012, 22:48 Uhr

Hi,

das ist aber eine andere Konstellation, die Du hier schilderst.

Du konntest das Problem mit Ohropax für Dich lösen. Ich z.B. vertrage die Teile nicht, weil die mir mit meinen verengten Gehörgängen nach kurzer Zeit derartige Schmerzen verursachen, dass ich den Kopf gegen die Wand brettern könnte.

Mein Bruder hatte eine halbtaube Nachbarin direkt unter ihm, nicht dement, die bei jeder Tages- und Nachtzeit den Fernseher so laut stellte, dass zwei (!) Stockwerke über ihr noch jedes Wort zu verstehen war. Die Frau war auch noch persönlich beleidigt, weil er sie darum bat, doch ihre Kopfhörer zu benutzen. Ich selbst habe keinerlei Verständnis dafür, warum ich aufgrund von provoziertem Schlafmangel einen Unfall bauen soll, dessen Folgen ich zu tragen habe oder der von seinen rücksichtslosen Nachbarn geplagte Arzt einen Fehler auf meine Kosten verursacht. Aber Hauptsache, man hat geduscht / ferngesehen / Party gefeiert und sich durchgesetzt. Nach mir die Sintflut, aber wehe ich selbst werde gepeinigt...

Solange mich andere nicht zwiebeln, lasse ich die auch in Ruhe und man kann sogar so duschen, dass man sich kurz abbraust, dann das Wasser abstellt, sich einseift und wieder kurz abbraust. Der reine Abwaschvorgang dauert dann bestensfalls zwei Minuten. Lass ich aber das Wasser gerade extra durchlaufen, dann brauche ich mich nicht zu wundern, wenn sich die Nachbarn zur Wehr setzen.

LG

Fiammetta

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