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Geschrieben von Assen08 am 18.07.2020, 0:29 Uhr

Assen08

Resozialisierung. Darauf wollte ich hinaus. Ihm erstmal beibringen, wie man sich verhalten muss.
Dann geht es ja auch darum: wenn er nicht schuldfähig wäre, was passiert dann mit ihm? Trotz dessen Sicherungsverwahrung auf Grund seines psychischen Zustandes?



@....(für immer ins Gefängnis)
Er hat nach dem deutschen Rechtssystem nichts getan, was eine lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung (momentan) rechtfertigt. Der Mann muss auf die richtige Bahn gebracht werden.

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