Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von marion111 am 11.10.2006, 14:47 Uhr

1. Klässler werden verdroschen

Hallo Florian,

ich würde Anzeige erheben + eine Zivilklage einreichen. Wir sind hier genau so auch im Zivilrecht.
Für erlittene Schmerzen und Angstzustände hat der Täter einzustehen und kann zivil- und strafrechtlich belangt werden.
Ich würde immer beide Wege verfolgen, weil solchen Tätern einfach das Handwerk gelegt werden muss.
Kommt es zur Verurteilung im Strafrecht ringen diesem Typen die paar Sozialstunden vielleicht nur ein müdes Lächeln ab. Ein 30 Jahre gültiger vollstreckbarer Titel, die Zahlung von Schmerzensgeld aus seinem eigenen Geld/Vermögen (oder künftiges Geld) tun viel mehr weh.

Liebe Grüße
Marion

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.