Geschrieben von marion111 am 11.10.2006, 14:47 Uhr |
1. Klässler werden verdroschen
Hallo Florian,
ich würde Anzeige erheben + eine Zivilklage einreichen. Wir sind hier genau so auch im Zivilrecht.
Für erlittene Schmerzen und Angstzustände hat der Täter einzustehen und kann zivil- und strafrechtlich belangt werden.
Ich würde immer beide Wege verfolgen, weil solchen Tätern einfach das Handwerk gelegt werden muss.
Kommt es zur Verurteilung im Strafrecht ringen diesem Typen die paar Sozialstunden vielleicht nur ein müdes Lächeln ab. Ein 30 Jahre gültiger vollstreckbarer Titel, die Zahlung von Schmerzensgeld aus seinem eigenen Geld/Vermögen (oder künftiges Geld) tun viel mehr weh.
Liebe Grüße
Marion
- 1. Klässler werden verdroschen - Danny mit Max 11.10.06, 12:09
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - SusanneZ 11.10.06, 12:14
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - Papa Florian 11.10.06, 12:25
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - Papa Florian 11.10.06, 12:26
- papa florian hat recht - margret 11.10.06, 12:52
- klar, aber warum muß das Opfer flüchten - Schwoba-Papa 11.10.06, 13:32
- Er muss nicht flüchten - margret 11.10.06, 15:15
- klar, aber warum muß das Opfer flüchten - Schwoba-Papa 11.10.06, 13:32
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - marion111 11.10.06, 14:47
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - Danny mit Max 11.10.06, 17:03
- papa florian hat recht - margret 11.10.06, 12:52
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - Papa Florian 11.10.06, 12:26
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - Papa Florian 11.10.06, 12:25
- Re: 1. Klässler werden verdroschen - SusanneZ 11.10.06, 12:14