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Geschrieben von Scheini 77 am 11.10.2006, 11:03 Uhr

Kennt sich vielleicht jemand damit aus!

Hallo!

Ich versuche es verständlich zu schreiben. Also ich arbeite nur am Wochenende im Hotel im Restaurant. Mein Vollzeitvertrag wurde auf eine Teilzeitstelle geändert auf 50 Stunden im Monat. Ich bekomme ein festes Bruttogehalt u. führe auch Sozialabgaben ab. Nun habe ich meine Stelle gekündigt und eben mit meiner Personalchefin gesprochen, wann mein letzter Arbeitstag wäre. Konnte sie mir noch nicht sagen, da ich letzte Woche erst gekündigt habe. Sie ist der Meinung die 10 Urlaubstage die ich noch habe, soll ich nun im kompletten Dezember nehmen und im November bekomme ich meine Überstunden , aber ich müßte auf jedenfall noch in den November reinarbeiten. Kann das überhaupt sein? Ich habe mindestens ein Wochenende im Moant frei da ich sonst mehr als 50 Stunden im Monat arbeite. Nach meinen Berchnungen mit frei müßte ich im November gar nicht mehr arbeiten. Ich versteh einfach nicht nach was die rechnen. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?

LG Sophia

 
8 Antworten:

Re: ja, ich denke zumindest ausreichend

Antwort von SusanneZ am 11.10.2006, 11:35 Uhr

Du hast einen Monat Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Kündigen kannst du am 1. bzw. 15. des Monats. (§622 1 BGB) Solange in deinem Vertrag keine kürzeren Fristen vereinbart sind - längere wären ungültige Vertragsklauseln. Es sei denn, sie sind durch einen Tarifvertrag zustande gekommen. (§622, 4 BGB) Ich gehe auch davon aus, dass du nicht in der Probezeit steckst - dann hättest du 2 Wochen Kündigungsfrist. (§622, 3 BGB)

Überstunden entweder abfeiern oder auszahlen lassen. Urlaub entweder mitnehmen oder noch während der Vertragslaufzeit nehmen. Da müsste aber der Arbeitgeber erst zustimmen - das ist nicht stets deine eigene Entscheidung, wann du Urlaub bekommst.

Also, gehe im folgenden von der normalen gesetzlichen Regelung aus. Gekündigt hast du denke ich nach dem 1. Oktober und somit zum 15. Oktober. Dann hast du zum 15. November gekündigt. Je nachdem wieviele Überstunden du hast, musst du noch in den November reinarbeiten. Aber im Dezember müsstest du gar nix mehr tun. ABER: Lass dir den Tarifvertrag geben, falls es einen gibt, denn dort könnten auch 2 Monate oder eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein. Und dann wäre es rechtens, was deine PersonalChefin sagt. Aber ein genaues Datum muss sie dir auf jeden Fall nennen können, denn das steht fest (je nach Kündigungsdatum)!

Gehst du (ausversehen) länger arbeiten als du gekündigt hast, dann beginnt (stillschweigend) ein neues Vertragsverhältnis. Und dann hättest du auch wieder eine Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Also, achtgeben und eigenen Vertrag sowie Tarifvertrag genau durchlesen.

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Re: @ SusanneZ

Antwort von Scheini 77 am 11.10.2006, 11:45 Uhr

Hallo!

Vielen Dank schon mal für die Auskunft. In meinem Arbeitsvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist u. ich habe mit Ablauf zum 31.12.06 gekündigt. Kann ich den Tarifvertrag wenn es so was bei uns gibt, bei meiner Personalchefin verlangen?

LG Sophia

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Re: @ scheini77

Antwort von SusanneZ am 11.10.2006, 11:58 Uhr

Ja, kannst du soweit ich weiß - die Dinger dürfen schließlich kein Geheimnis sein!

Wenn du zum 31.12.2006 gekündigt hast, dann gelten (meiner Meinung nach) die vereinbarten Arbeitsstunden für Urlaub und abzufeiernde Überstunden. Alles andere wäre ja ne falsche Grundlage. Also, du musst von deinen 50 Stunden pro Monat für die Überstundenabfeierung dabei ausgehen. Urlaub nehmen würde ich dir empfehlen, da er sonst verfällt. Die Mitnahme ins nächste Jahr wäre nur gestattet, wenn dein neuer AG (falls es den gibt oder das Arbeitsamt) damit einverstanden ist. 10 Tage à vereinbarter Arbeitszeit (6 Stunden pro Tag?) rechnen und von den 50 Stunden im Dezember und den restlichen Stunden im November abziehen.

LG

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ohne die anderen beiträge gelesen zu haben

Antwort von Claudia36 am 11.10.2006, 12:13 Uhr

will ich dir antworten.
Der Urlaub bei Teilzeitkräften wird auch nur in Teilstunden gerechnet.
Z.B.
Vollzeit 40h Woche
Teilzeit 20 h. Woche

Urlaub für Vollzeit:
5 Tage a 8 Stunden.

Urlaub für Teilzeit 5 Tage a 4 Stunden.

Nur so kann man erklären warum du noch arbeiten mußt.
Deine Urlaubstage werden nur in den "Teilstunden" angechnet.

so ist es bei uns.

Claudia

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bei deinem urlaub kommt es nicht darauf an,

Antwort von two_kids am 11.10.2006, 12:40 Uhr

wieviele stunden du pro monat arbeitest, sondern wieviele tage.

ich hab vor den kindern vollzeit gearbeitet, 5 tage á 7 stunden und hatte 30 tage urlaub.

nach meinem sohn habe ich teilzeit gearbeitet, 5 tage á 4 stunden und hatte auch 30 tage urlaub.

ein urlaubstag ist ein urlaubstag, egal wieviele stunden das sind.

lg two_kids

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Klar aber

Antwort von Claudia36 am 11.10.2006, 12:59 Uhr

Das ist schon klar das man als Teilzeitbeschäftigter die gleiche Anzahl Urlaubstage bekommt wie Vollbeschäftigte, das hatte ich auch geschrieben, nur wird die Zeit anders gerechnet, bei Vollbeschäftigten zählen die vollen 8 Stunden am Urlaubstag und bei teilzeit halt entsprechend weniger.

BSP. bei uns arbeiten alle auch die Teilzeitkräfte 8 Stunden tägl., die Teilzeitkräfte haben demzufolge im Monat mehr Tage frei.
Der Urlaub wird aber dann nur auf die Teilzeitbeschäftigung berechnet. Spich wer 50% arbeitet, bekommt am Urlaubstag nur 4 Stunden gerechnet und nicht 8 .
Deshalb müssen Teilzeitkräfte(bsp 50% Stelle) die sonst im Monat 10 tage arbeiten müssen, bei 14 Tagen Urlaub trotzdem noch paar Tage im Monat arbeiten.

Verstanden??
Claudia

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irgendwie nicht

Antwort von two_kids am 11.10.2006, 14:15 Uhr

ich habe 5 tage á 4 stunden gearbeitet und hatte 30 tage urlaub pro jahr. wenn ich also eine woche urlaub haben wollte, musste ich 5 urlaubstage nehmen.

meine kollegin hat 3 tage á 8 stunden gearbeitet (auch teilzeit) und hatte auch 30 tage urlaub pro jahr. wenn sie eine woche frei haben wollte, musste sie nur 3 tage urlaub nehmen.

sprich ich konnte bei 30 tagen urlaub insgesamt 6 wochen zu hause bleiben und meine kollegin 10 wochen.

lg two_kids

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Und DAS ist falsch.

Antwort von Trini am 12.10.2006, 11:22 Uhr

Man hat bei Vollzeit einen gewissen Urlaubsanspruch. Rechnen wir mal die genannten 30 Tage = sechs Wochen.

Bei einer anderen Verteilung sind es auch sechs Wochen, macht dann aber bei regelmäßig 3 Wochen-Arbeitstagen "nur" 18 Urlaubstage und bei mir (4 Arbeitstage in der Woche) 24 Urlaubstage.

Und, im extremsten Fall (bei 1 Arbeitstag in der Woche (4 im Monat) sind es nur 6 Urlaubstage.

Trini

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