1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Andrea-SE am 27.02.2012, 10:11 Uhr

Zurückstellung

Hallo,
wer hat sein Kind zurückstellen lassen und kann mir sagen, wie das
vor sich geht. Soll man den Antrag auf Zurückstellung an der Schule
schon vor dem Schuleinschreibetermin stellen? Was braucht man sonst
noch?
Übrigens wir kommen aus Bayern.

Danke und Viele Grüße

 
8 Antworten:

Re: Zurückstellung

Antwort von Hofi2 am 27.02.2012, 10:25 Uhr

Bei uns geht es überhaupt nicht mehr, ein Kind zurückstellen zu lassen. Wir haben den flexiblen Schulanfang und da kann ein Kind auch 3 Jahre in der Eingangsstufe bleiben (statt regulär 2), wenn es das braucht.
Man kann ein Kind höchstens auf eine Heilschule bzw. Förderschule geben, wenn es die reguläre Grundschule nicht schaffen sollte.
Wir wohnen allerdings in Hessen.

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Re: Zurückstellung

Antwort von ninsche am 27.02.2012, 11:06 Uhr

wir sind auch aus hessen und hier müssen meines wissens nach auch alle kids in die schule, die das schulpflichtige alter haben.

wenn sie den "eignungstest" nicht bestehen bzw festgestellt wird, dass das kind noch nicht so weit ist, geht es in die vorklasse.

es gibt allerdings auch schule mit dem flexsystem, bei dem die kinder 3 jahre zeit für die ersten 2 jahre haben

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Re: Zurückstellung

Antwort von lejaki am 27.02.2012, 14:28 Uhr

Meine Tochter ist auch zurückgestllt worden. Sie wird am 29.07. 7 Jahre und kommt dann zur Schule.
Aber das ist ja selbst hier innerhalb der gemeinde von Schule zu Schule unterschiedelich. Hier entscheidet letzendlich der rektor.

Wir haben ganz normal die Schuluntersuchung mitgemacht (ein Witz, ganz ehrlich) und Amtsärztin wollte ein schulfähig bescheinigen (interlektuell war das auch kein Problem - sie konnte alles).

Der Kindergarten, die Kinderärztin und wir Eltern waren uns einig, daß ihr ein Jahr noch gut tut (weint sehr schnell, bittet nicht um Hilfe, sehr schüchtern, unkonzentriert, kann Frustration schlecht aushalten, gibt zu schnell auf ect.). Also alles Dinge die in dieser 10 Minütigen untersuchung eh nicht bemerkt werden.

Das habe ich der Amtsärztin auch so gesagt. Sie war dann so "nett" und hat ihr ein "eingeschränkt schlufähig " gegeben und so bekamen wir noch einen Termin beim Rektor.

Dieser testete sie auch sehr ausgiebeig und meinte, sie kann zur Schule. ich habe ihm erklärt, was dagegen spricht und er sagte dann zu mir: "Sie als Eltern kennen ihr Kind besser und ich werde ihnen da keine Steine in den Weg legen, sie darf noch im Kindergarten bleiben!"

Bei uns war es also wirklich einfach. Aber hier in Niedersachen (zumindest hier in unserer Gemeinde) ist es so, daß es letzendlich der rektor der Schule entscheidet.

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Re: Zurückstellung

Antwort von kanja am 27.02.2012, 15:53 Uhr

Hallo,

Bayern ist glaube ich immer noch eher pro Rückstellung. Bei meiner Tochter ist es zwar schon ein paar Jahre her, lief aber völlig problemlos.

Wir hatten uns von der Kinderärztin bescheinigen lassen, dass und warum sie die Rückstellung befürwortet. Vom Kindergarten ebenfalls. Der Kindergarten hatte gleich dazugeschrieben, dass unsere Tochter dann natürlich noch 1 Jahr länger den Platz behält.

Mit diesen Schreiben sind wir zur Schuluntersuchung gegangen und haben gleich gesagt, dass wir zurückstellen möchten. Wir bekamen einen Termin bei der Schulärztin. Die war etwas seltsam, hat dann aber doch ihr ok auf den Zettel für die Schule geschrieben.

Mit all diesen Zetteln sind wir dann zur regulären Schuleinschreibung, haben dort ebenfalls gleich gesagt, dass wir zurückstellen möchten. Nach einem kurzen, sehr netten Gespräch mit der Rektorin sind wir gegangen, alles war erledigt.
Es mag sein, dass nicht alle SChulen das gleich handhaben, aber an unserer GS wird immer noch gern zurückgestellt.

Falls du den diesjährigen Einschreibetermin meinst, hattet Ihr doch wahrscheinlich die Einschulungsuntersuchung schon?

lg Anja

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Re: Zurückstellung

Antwort von Sally_98 am 27.02.2012, 16:09 Uhr

Hallo!
Meinen Sohn betrifft es evt. im Folgejahr. Aber da ich ja schon länger weiß, daß er ein Mitte September-Kind ist, habe ich die letzten Jahre schon geschaut, wie das die anderen machen.
Ich kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen. Hier (auch BY) ist es völlig problemlos. Im Kiga ist ja immer die Schuleingangsuntersuchung und dabei reden dann die Erzieherinnen mit dem Arzt. Natürlich in Beisein der Eltern.
Mehr war nie nötig, um ein Kind länger im Kiga zu lassen (von einem weiß ich sicher, der war sogar im Juli geboren und durfte länger im Kiga bleiben), aber auch nicht, um die bis Ende Dez.-geborenen einschulen zu lassen.

Dadurch ist hier das Alter der Erstklässler bis zu 17 Monate auseinander!

Allerdings war es mit der hiesigen Grundschule letzes Jahr schon ganz knapp um die nötige Schüleranzahl zu bekommen. Sollte da mal ein schwacher Jahrgang kommen, kann sich das Blatt wenden.

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Re: Zurückstellung

Antwort von dhana am 27.02.2012, 16:17 Uhr

Hallo,

bei uns haben wir bei der Rückstellung von unserem Septemberkind überall offene Türen eingerannt.

Zuerst haben wir mit dem KiGa geredet - die Erzieherin hat die Rückstellung voll befürwortet.
Dann haben wir mit dem KiA geredet - der hat die Rückstellung ebenfalls befürwortet und uns da auch ein Attest rausgeschrieben.
Damit sind wir zu Schulleitung und diese hat dann nochmal einen Test mit unserem Soh gemacht - wie meinte sie, von ihr aus könnte er auch gehen, aber sie wird kein Kind gegen den Willen der Eltern einschulen.
Als dann im KiGa das Gesundheitsamt da war zum Einschulungstest, hätte er gar nicht mehr mitmachen müssen, da war die Rückstellung dann schon fix. Aber die Dame vom Gesundheitsamt wollte ihn kurz kennenlernen und hat dann ebenfalls die Rückstellung befürwortet.

Und unser Sohn wurde ohne gravierende Probleme zurückgestellt - er war ein ganz normaler, verspielter 5jähriger, dem das Jahr Kindergarten noch richtig gut getan hat.

Lg Dhana (auch Bayern)

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Re: Zurückstellung

Antwort von mama von Joshua am 27.02.2012, 16:23 Uhr

Bei uns in RLP ist es so, daß du ganz normal zur Schuluntersuchung musst. Dort kannst du äussern, daß dein Kind wegen X zurückgestellt werden soll. Die Ärztin entscheidet dann, ob sie dem zustimmt oder nicht.

Stimmt sie nicht zu, brauchst du nichts weiter zu machen.
Stimmt sie zu, musst du zu weiteren Untersuchungen mit dem Kind und diverse Atteste von Ärzten vorlegen, die besagen daß dein Kind zurückgestellt werden sollte.

Bei der Stelle wird dein Kind dann angesehen und du kriegst Bescheid, ob sie dem zustimmen oder nicht. Letztendlich hat bei uns der REktor der Schule das letzte Wort.

Bei uns geht das nur, wenn wirklich große gesundheitliche Einschränkungen da sind.

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Re: Zurückstellung

Antwort von Sabri am 27.02.2012, 23:43 Uhr

Ich wollte es versuchen, hatte schon die Empfehlung von der Kinderärztin und vom Kindergarten, bin dann zum SPZ, die raten aber von einer Rückstellung ab.
Gruß,Sabri

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