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Geschrieben von Rike.p am 23.05.2004, 10:53 Uhr

wie entscheidend ist die schulärztliche Untersuchung?

Hintergrund ist der - mein Sohn ist Antragskind (09/1998 geboren) und bei uns ist die schulärztliche Untersuchung jetzt erst Mitte Juni *nerv* - sonst ist bis dahin eigentlich alles gelaufen - also im Kindergarten alle Vorschulkinderfahrten, die Kennenlerntage in der Schule waren schon usw. - und bisher haben ALLE ihm bescheinigt, daß er fit für die Schule ist - kann denn da jetzt bei der Untersuchung durch die Amtsärztin noch was schief gehen? - also er ist ziemlich klein und leicht - aber das gibt es ja öfter... Und er spricht immer noch nicht alle Buchstaben immer perfekt aus - aber er hatte jetzt zwei Jahre Logopädie und ist damit - nach Meinung des Kinderarztes und der Logopädin - durch - er KANN auch alles sprechen, muß sich nur noch im Alltagssprachgebrauch festigen...

Hat irgendwer hier eine Ahnung, wie wahrscheinlich in so einem Fall ein Veto der Ärztin ist - und wie entscheidend das wäre?

LG
Rike

 
4 Antworten:

Re: wie entscheidend ist die schulärztliche Untersuchung?

Antwort von sonnenwunder am 23.05.2004, 14:54 Uhr

Hallo
Es ist zwar doof,daß sie so spät läuft,aber auch recht gut für Deinen Sohn, denn je später, desto weiter ist ja in der Entwicklung.

Die Schuluntersuchung ist nicht ausschlaggebend.
Der Sohn meiner Freundin ist "durchgefallen" und sie haben ihn troztdem einschulen lassen.
(was ich jetzt hier mal ganz objektiv darstelle...)

Es ist nur ein Empfehlung und ein Rat.Die Entscheidung treffen die Eltern.

Liebe Grüße
Sonja

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Re: wie entscheidend ist die schulärztliche Untersuchung?

Antwort von Ebi-Mama am 23.05.2004, 15:14 Uhr

Wie entscheidend die Untersuchung ist, hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg haben die Eltern das Recht, ihr bis zum 30. September geborenes Kind einschulen zu lassen. Da ist die Untersuchung also nur pro forma. Bei uns in Berlin muß der Schularzt zustimmen und auch die Schule.Kommen diese zu unterschiedlichen Ergebnissen, entscheidet der Schulrat, der das Kind nicht kennt und nur aufgrund der Aktenlage entscheidet. Bei unserem Sohn (geb. 14.7.) wäre die Einschulung beinahe am Gutachten des Kindergartens, der vorzeitige Einschulung generell ablehnt, gescheitert. Schließlich hat es aber doch geklappt.
Unser Sohn hatte auch sprachliche Probleme. Durch die Einschulung hat er die endlich überwunden. Das ständige Zusammensein mit älteren Kindern hilft viel besser als die Besuche bei der Logopädin.
Viel Glück!

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nachtrag

Antwort von sonnenwunder am 23.05.2004, 23:11 Uhr

Hallo!
Wir kommen aus NRW.
Stimmt ja, Schulrecht ist Ländersache!!!
Um ehrlich zu sein, finde ich das Konzept hier ziemlich locker.
Dann könnte man sich die Untersuchungen etc auch sparen, wenn eh die Eltern entscheiden.
Gutachten vom Kindergarten gibt es hier gar nicht.
Ich denke, es sollte wirklich sehr gut abgecheckt sein, ob ein Kind früher in die Schule soll. Denn wenn der Start nicht klappt, dann muß es trotzdem durch.
Hier in NRW ist es mit dem Tag der Einschulung dann schulpflichtig, auch wenn es nur auf Antrag eingeschult wurde, es gibt dann kein Zurück mehr.

Liebe Grüße
Sonja

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also...

Antwort von Rike.p am 24.05.2004, 20:16 Uhr

wir wohnen in Hessen, aber prinzipiell ist es wohl hier auch so, daß ab dem Moment, wo das Kind tatsächlich eingeschult ist, es auch wie die schulpflichtigen Kinder behandelt wird - ich weiß allerdings von einer Bekannten, daß bei denen ein Kann-Kind letztes Schuljahr nach drei Wochen Schule wieder in den Kiga durfte *wunder*

Naja, zumindest das ok von der Schule haben wir wohl - ich habe zwar noch nichts direkt von der Schule gehört (nur über den Umweg der Erzieherin), aber unsere Nachbarin, die ihren Sohn auch auf Antrag schicken will/wollte (?) hat einen Anruf von der Schule bekommen, daß sie nochmal mit ihrem Kind zur Rektorin kommen soll...

Jetzt warte ich diese Untersuchung erst mal ab - und dann käme es in meinen Augen ja auch erst mal drauf an, WAS die zu bemängeln hätten an meinem Sohnemann - FALLS sie überhaupt was zu bemängeln haben *g*

LG
Rike

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