Geschrieben von Seebär am 17.11.2012, 7:56 Uhr |
Schulbetreuung
Hallo,
mein Sohn geht ab Sommer 2013 zur Schule. Die Schule bietet Schulbetreuung an.
Ich habe ihn jetzt im November angemeldet von 7-13:00 und mir wurde gesagt, alles ist belegt für das nächste Schuljahr. Ich hatte keine Ahnung das ich mich schon früher hätte melden müssen.
Ich muss aber Arbeiten, sonst muss ich Arbeitslosengeld beziehen.
Steht uns kein Platz mehr zu?
Re: Schulbetreuung
Antwort von HeidiundPeter2 am 17.11.2012, 9:07 Uhr
Hallo.
Wenn kein Platz frei ist, können sie dir ja schlecht einen geben oder?
Stehst du denn jetzt auf der Warteliste?
Schaue dich nach anderen Betreuungsmöglichkeiten um. Gibt es einen Hort? Um wieviel Stunden Betreuung geht es denn bei dir? Du schreibst bis 13.00, dann nehme ich an das es nachdem Unterricht um höchstens 2 Stunden geht oder? Welche Arbeitszeiten hast du denn?
Vielleicht kommt eine Tagesmutter in Frage.
Re: Schulbetreuung
Antwort von Nase am 17.11.2012, 9:12 Uhr
Ich würde nochmal hingehen, die Dringlichkeit deutlich machen, und dazu sagen, dass ihr dann Erstklässler seid, und Du ein Jahr vorher diesen Bedarf angemeldet hast.
Einen Anspruch auf Betreuung habt ihr natürlich nicht. Aber bei uns war das ähnlich. Wir haben mit Schulanmeldung einen Hortplatz angemeldet. Ich habe x mal vorher angerufen und bei unterschiedlichen Stellen nachgefragt, ob das reicht, und ob man das früher machen muß. Es hieß immer, nein alles ok, erst bei Schulanmeldung. Und dann haben wir gebangt von Februar bis 10 Tage vor Schulbeginng, ob wir überhaupt einen Hortplatz bekommen. Ich hab dann aber auch massiv Druck gemacht, und zack, dann wars auf einmal kein Problem mehr. Ansonsten wende Dich in Deiner Stadt an den Träger der Schulbetreuung, Amt für Schule, Jugend und Sport oder ähnliches und erkläre Dein Problem. Mach das alles möglichst schnell und schriftlich, aber auch persönlich. Da muß man einfach zeigen, dass man wirklich eine Betreuung braucht.
Das ist tatsächlich etwas frech, jetzt schon zu sagen, dass es im November nächstes Jahr keine Plätze mehr gibt.
Eigentlich müßten sie ja theoretisch für jedes Kind eine Betreuung bereitstellen können.. Es nutzen ja nie alle Kinder.
Re: Schulbetreuung
Antwort von Jule9B am 17.11.2012, 10:25 Uhr
Das war bei uns ähnlich. Die Anmeldung zur Schule musste irgendwann relativ "kurz" (also wenige Monate) vorher weg, die Anmeldung für den Betreuungsplatz fast ein Jahr vorher. Hab ich nicht gewusst und dann beides gleichzeitig losgeschickt. Ich habe einfach nicht ein Jahr vorher das alles durchgelesen, obwohl ich es schriftlich vorliegen hatte (also meine Schuld).
Dementsprechend haben wir auch keinen Platz bekommen und landeten auf der Warteliste. Dann haben wir kurz vor Schulbeginn doch noch einen Platz bekommen.
Du solltest also trotz Verspätung eine Anmeldun dafür ausfüllen und abgeben, damit ihr auf die Warteliste kommt. Es gibt bestimmt noch Nachrücker. Bei uns veruschen sie immer, alle Kinder unterzubringen, die einen Platz brauchen. Was ich sonst getan hätte, weiß ich auch nicht, denn ich arbeite ja auch meist bis 16 Uhr und die Schule geht ja meist nur bis kurz nach 12 Uhr oder so.
Jule
Re: Schulbetreuung
Antwort von alemana_mex am 17.11.2012, 18:40 Uhr
Wir haben uns, als meine Tochter 4 war auf die Suche nach einem Betreuungsplatz gemacht.
Sind hier rar die Plätze und war eine Totour bis wir einen hatten.
LG alemana_mex
Re: Schulbetreuung
Antwort von gasti75 am 18.11.2012, 19:46 Uhr
Wir haben unseren Sohn auch ein Jahr vorher auf die Liste gesetzt und zum Glück einen bekommen
Nur weil man arbeitet hat man leider kein Anrecht auf einen Platz
Also Setz deinen Sohn auf die Warteliste und schau dich nach Alternativen wie Hort u Tamu um, das Jugendamt hilft da gerne weiter
Grüßle
Re: Schulbetreuung
Antwort von thueringerin73 am 19.11.2012, 14:37 Uhr
frag doch auf dem jugendamt nach, ob sie dir ne alternative anbieten können. Immerhin kannst du einen Arbeitsplatz vorweisen. Die müssen dir auf jeden fall helfen.
Re: Schulbetreuung
Antwort von Löwenmama12 am 20.11.2012, 18:44 Uhr
Bei uns in Sachsen-Anhalt steht jedem ein KiGa oder Hortplatz zu, allerdings ist es in anderen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Ich würde dir raten, lass dich noch einmal richtig beim Träger beraten. Bei uns ist die Stadt verantwortlich. Sollte es keine Lösung geben würde ich beim Jugendamt nachfragen, vielleicht gibt es da Hilfe.
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