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Geschrieben von Silin am 26.05.2008, 18:13 Uhr

Gewissenskonflikt Urlaub

Natürlich ist es nicht in Ordnung sein Kind wegen Urlaubs vorzeitig beurlauben zu lassen.
Unser Problem ist allerdings, dass wir ansonsten gar nicht erst fahren können.
Bei uns sieht es nämlich so aus, dass wir von einer Bekannten das Haus "mieten" (wir zahlen eigentlich nur Strom und Wasser) können. Nur dieses Jahr fährt ihre Familie selbst in den Ferien dorthin. Das Ganze ist etwas kompliziert, sonst könnte man da sicherlich noch eine Einigung finden. So jedoch nicht!
Also wenn wir nun unsere Tochter nicht befreien gibt es auch keinen Urlaub, denn was anderes können wir uns dieses Jahr auch nicht leisten.
Jetzt stehe ich da. Einen Urlaub bräuchten wir wirklich dringend und zwar alle! Die Kinder freuen sich tierisch auf diese Gelegenheit!
Tja, und was machen wir denn nun?
Es ist ja auch eigentlich nicht wirklich ein Grund sein Kind zu beurlauben, oder?
Aber wenn es dann gar keinen Urlaub gibt?
Puh, ich weiß es nicht...

Was würdet ihr denn nun machen?

LG

Sara

 
30 Antworten:

Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von momworking am 26.05.2008, 18:48 Uhr

Es ist rechtlich nicht möglich, sein Kind vor den Sommerferien zum Zwecke der besseren (=günstigeren) Urlaubsplanung beurlauben zu lassen.
Offiziell wirst du das nicht gestattet bekommen.
LG
Annette

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von +emfut+ am 26.05.2008, 19:05 Uhr

Ich verstehe das nicht so ganz: Ist denn der GESAMTE Urlaub in der Schulzeit?

Sonst fährt man halt nicht so lange. Dann sind es vielleicht nicht 2 Wochen, sondern nur 10 Tage. Gerade wenn es um ein privates Ferienhaus geht, ist man ja nicht an irgendwelche merkwürdigen Belegeungszeiten von Hotels oder so gebunden, dann muß das doch machbra sein.

Mir ginge es auch um die "Message" an die Kinder. Wer sein Kind wegen Urlaub aus der Schule abmeldet, braucht sich auch nachher nicht zu wundern, wenn das Kind sich nichts dabei denkt, beim zukünftigen Arbeitgeber wegen Urlaub einen Krankenschein einzureichen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 26.05.2008, 19:06 Uhr

Es gibt eine Schulpflicht und damit hat sich das Thema schon erledigt.
Wenn jeder wegen Urlaub Tage Schule schwaenzen koennte.....sollte das Kind allerdings die Moeglichkeit haben, am Urlaubsort die Schule dort zu besuchen, sieht die Sache wieder anderes aus.
Unsere Freunde haben das so gemacht, ihre Tochter ging hier 2 Tage in eine amerikanische Schule. Alles ganz offiziell.

LG

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wieviele Tage ?!

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 19:21 Uhr

...das wäre ein wichtiger Aspekt für mich, denn 1 Tag....naja...vielleicht würde ich da versuche mit der Lehrerin zu reden, aber ich wäre dann auch nicht entäuscht, wenn sie nein sagt.
Einfach fahren...nie!!

lg schneggal

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schneggal

Antwort von tini80 am 26.05.2008, 19:27 Uhr

So etwas entscheidet nicht die Lehrerin, sondern der Schulleiter, bzw. er kann gar nichts "entscheiden", weil es rechtlich nicht geht.

siehe momworkings posting oben, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
lG

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von glückskinder am 26.05.2008, 19:30 Uhr

Es liegt im Ermessen der Schulleitung. Bei uns hat auch ein Kind 14 Tage frei bekommen, weil er in die Türkei fliegt.

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von alexa24 am 26.05.2008, 19:46 Uhr

hallo,

also das problem haben wir dieses jahr auch , wir wollten unseren sohn 2 tage vor den sommerferien beurlauben lassen. wir wollten nach amerika fliegen, aber 1. lehrerin sagte nein, 2. schulleiter auch.
3. in münchen am flughafen wird extrem kontrolliert ob nicht schulkinder zufällig doch früher fliegen. wird mit bußgeld bei uns bestraft.

wir wollten früher fliegen weil wir uns insgesamt fast 900 euro an den kosten sparen würden und der flug eben direkt fliegen würde.

p.s. und der schulleiter meinte, es könnte jeder daher kommen, hmmm.

lg alex

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@tini

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 19:47 Uhr

...ja ok...halt Schulleiter!! Aber ob es nie geht, mag ja im Gesetz stehen, und Gesetze sind meist Ausgelungssache...aber egal. Ich meinte damit halt nur, dass ich nicht einfach mein Kind krank melden würde für einen Urlaub, sondern wenn schon, dann versuchen würde, was geht, wenn es mir so wichtig ist...

Nur würde mich eben mal interessieren, um was für einen Zeitraum es sich hier überhaupt handeln soll?!

lg schneggal

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Re: @tini...Nachtrag

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 19:51 Uhr

das bayrische Kultusministerium schreibt:

Beurlaubung
(1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden.


(4) Die Entscheidung trifft der Schulleiter.

und eben dieses "dringende Ausnahmefälle" ist ja eben nicht weiter beschrieben und kann im Bedarfsfall von Rektor zu Rektor eben unterschiedlich angenommen werden....das meine ich mit "Auslegungssache"

lg schneggal

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Re: @schneggal

Antwort von montpelle am 26.05.2008, 19:58 Uhr

Ein Urlaub ist sicher kein dringender Ausnahmefall !

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Re: @schneggal

Antwort von momworking am 26.05.2008, 20:29 Uhr

Jepp, richtig, aber das gilt (laut irgendeiner Verordnung, weiß nicht für jedes Bundesland welche...) NICHT für Beurlaubungen kurz vor oder nach den Sommerferien!
Da gibt es immer so ein Rundschreiben von den Schulämtern kurz vor den Ferien, dass solche Tage NICHT genehmigt werden dürfen.
Und womit? Mit Recht! Dann könnten wir nämlich zukünftig die Schule eine Woche vorher schließen, was auf lange Sicht an den günstigeren Reisepreisen auch nichts mehr ändern würde.
Mein Tipp:
Z.B: einen Abflughafen in einem anderen Bundesland suchen! Das passt in diesem Jahr in Bayern und Hessen ganz genau. So kann man auch noch den einen oder anderen Euro sparen.
Und PS:
Wenn die Bayern nicht unbedingt immer im August Sommerferien machen wollen würden, kämen sie auch mal in den Genuss der Vorsaisonpreise... So!!! *g*

LG
Annette

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Vielen Dank

Antwort von Silin am 26.05.2008, 20:30 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten!
Ja ich weiß, es ist schon richtig. Wenn das jeder einfach so machen würde...
Ich sehe es ja eigentlich auch so.
Und normalerweise umgehe ich keine Gesetze und bin auch sonst immer sehr ehrlich.

Der Konflikt der für mich entstand ist der, dass ich ja weiß, dass es eigentlich nicht in Ordnung ist. ABER da sind ja noch die anderen Gründe die eben uns als Familie betreffen.
Dieser Urlaub ist keine Alternative, das ist DER Urlaub! Würde es am Geld mangeln, ja dann würden wir es hinnehmen. Aber wir haben jetzt dafür gespart. (Für einen anderen Urlaub reiht es dennoch nicht) Nur, dass die Familie der Eigentümerin nun auch fährt, dass konnten wir nicht ahnen, weil sie eigentlich kaum mehr Interesse an dem Haus haben.
Es geht um unsere Ehe, die Kinder, die Große mit ihrem ADHS, die uns viel Kraft gekostet hat, die letzten Monate, aber auch um mich, damit auch auch mal wieder zur Ruhe komme. Das kann ich hier leider nicht...
Ich weiß, dass Andere das auch nicht können! Ja, ist mir alles bewusst...
Aber es wäre so zum Greifen nah gewesen...
Deshalb kann ich dennoch nichts tun was gesetzlich nicht erlaubt ist. Das ist mir auch klar. Und das werde ich auch nicht!

Vielen Dank

Sara

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Alternative....Kur??

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 20:51 Uhr

klingt, als würde eurer Familie das gut tun...

lg schneggal

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von sammyasz am 26.05.2008, 20:53 Uhr

hallo, ich denke es kommt auf das alter des kindes drauf an. in der ersten klasse würde ich das bestimmt nicht versuchen, aber später warum nicht. unsere schulleitung hat da auch nichts dagegen und ausserdem lernen die kids in der letzten woche eh nichts mehr, weil die zeugnisse eh schon fertig sind. andere kinder fallen mehrmals im jahr wegen krankheit aus und da verpassen sie genug stoff den man zu hause garnicht so erklären kann. also warum so ein aufriss machen wegen den letzten schultagen wo eh nichts mehr passiert.

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@montpelle

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 20:53 Uhr

...das hab ich ja auch nicht gesagt und ich sehe das auch so, aber es ist eben immer Auslegungssache der jeweiligen Person!! Darum geht es...wenn also mein Herzblut daran hängt, versuch ich es trotzdem, auch wenn es aussichtlos erscheint.

gut, dass das Thema Urlaub bei mir selbst kein Thema ist..wer nur Geld für den Campingplatz nebenan hat, braucht sich weniger Sorgen zu machen ;)

lg schneggal

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Re: Vielen Dank

Antwort von glückskinder am 26.05.2008, 20:55 Uhr

Fragt doch erst mal nach, ob dein Kind nicht freibekommt. Ich würde als Lehrerin auf Grund der genannten Gründe freigeben, darf dies aber nunmal nicht entscheiden. Bei uns ist es so, wenn wir nicht die Schüler beurlauben, dann fehlen sie halt so. Sie lassen sich krankschreiben oder schwänzen. Passieren tut doch nicht wirklich was.

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stimmt...

Antwort von schneggal am 26.05.2008, 20:55 Uhr

...da meine ich mal was gelesen zu haben.

Wie ja schon berichtet wurde, wird das hier im München wohl auch dementsprechend stark kontrolliert!! Es scheint also wirklich doch einige zu geben, die es versuchen...?!

lg schneggal

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Bei uns locker gehandhabt

Antwort von like am 26.05.2008, 22:12 Uhr

Sowas "genehmigt" unser Schulleiter öfters, egal, ob er das nun darf oder nicht - wo kein Kläger, da schließlich auch kein Richter. Ob das nun wegen eines Campaufenthalts des Kindes ist oder des runden Geburtstags der Eltern, bei dem man bereits "fort" sein will - ich würde einfach anfragen, nud wenn es nicht geht, hast du halt Pech, aber es zumindest versucht.
Und: Was bringt es deinem Kind, wenn es Ehrlichkeit von Grund auf lernt, aber nicht, dass man manchmal (!!) im Leben eben auch nach sich selber schauen darfoder auch muss, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Gesetze sollten nicht über gesunden Menschenverstand gehen.

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Bei uns wäre das nicht möglich

Antwort von Hofi2 am 27.05.2008, 6:08 Uhr

und ich käme auch nicht auf die Idee.
Wir fahren jetzt auch IN den Ferien und können uns das nur leisten, weil wir schon seit einem guten halben Jahr sparen dafür. Wir waren letztes Jahr das erste Mal seit 4 Jahren im Urlaub - vorher konnten wir uns das nicht leisten. Und wir leben auch noch. Man kann auch in der Umgebung schönes Erleben. Wir waren dann einen Tag am Edersee, einen Tag am Twistesee, im Tierpark...
Nicole

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von Miolilo am 27.05.2008, 6:49 Uhr

Es ist immer wieder herrlich zu sehen, wie schön Eltern zwischen Rechten und Pflichten unterscheiden können.
In dem Fall zwischen den Pflichten der Schule/Lehrerin und ihren eigenen.

Wenn sich die Schule/Lehrerin nicht an ihre Pflichten hält, klagen sie es vehement ein - das ist ihr gutes Recht ;)

Mit den eigenen Pflichten wird dann jedoch recht großzügig umgegangen.

Die Ferientermine sämtlicher Bundesländer steht bis ins Jahr 2000irgendwas fest. Wie kommt man da auf die Idee außerhalb dieser Zeit in den Urlaub zu wollen. Sorry, aber das verstehe ich nicht!!

Sechs Wochen Sommerferien sind eine lange Zeit, da wird sich ganz sicherlich an Nord- oder Ostsee oder im Bayerischen Wald (oder sonstwo) ganz sicherlich ein Plätzchen finden.

Und mal ehrlichlich: Die Begründung "Wir brauchen die Erholung ganz besonders dringend!" ist schon etwas simpel.

Denn Erholung brauchen ganz sicher Viele immerzu - nur halten die sich trotzdem an die Ferienzeiten.

Mio

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Also, ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, wie es nicht

Antwort von KH am 27.05.2008, 9:30 Uhr

möglich sein sollte bei sechs Wochen Sommerferien zu einem Urlaub zu kommen. Wir können dieses Jahr übrigens auch nicht in Urlaub fahren, weil ich Nachwuchs bekomme. Aber trotzdem kann ich mit den Kindern schöne Ferien verbringen. Ich weiß nicht, was es bei euch sooo schwierig macht. zelten ist auch nicht sooo teuer oder Urlaub in Jugendherbergen. Klar, nicht so bequem wie ein Haus. Aber mit etwas gutem Willen müste es doch möglich sen, eine erholsame Urlaubsgestaltung für alle zu finden. Nur jammern bringt allerdings wirklich nicht weiter. Wie lange wäre denn euer Urlaub geplant gewesen? Nicht weit von uns gibt es einen bauernhof, der Übernachtung im Stroh anbietet, ich glaube ab 6 Euro pro Tag, solche angebote findest du sicher auch deutschlandweit. Worum geht es dir? Um Urlaub und rauskommen oder um Urlaub in dem bisherigen Ferienhaus? Das erstere müsste innerhalb der Ferien mit gutem willem echt möglich sein, vielleicht etwas kürzer als geplant, aber sicher nicht unmöglich. Tja, das andere ist wohl schwierig. bleibt die Familie denn die ganzen 6 Wochen dort? Oder ist in der anderen Zeit an andere vermietet?

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Du hast uns immer noch nicht verraten...

Antwort von Trini am 27.05.2008, 9:34 Uhr

um wie viele Tage es geht und wohin es gehen soll.

Ein Kollege von mir hat hier (Gymnasium KI) über Jahre seine Kinder für den Wintersport eine Woche freistellen lassen. (Manchmal gibt es halt in den Osterferien keinen "bezahlbaren" Schnee mehr.) Es ist jedes Mal genehmigt worden.

Auf diese Idee käme ich gar nicht!!


Trini

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komische Moralisten...schön, wenn man jemand zum draufrumhacken hat, gell?

Antwort von like am 27.05.2008, 12:50 Uhr

Wenn ich eine Baugenehmigung brauche und beantrage eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes und erhalte dies genehmigt, würde doch auch keiner auf die Idee kommen, in Empörungsschreie auszubrechen, weil man etwas tut, das gegen die Rechtsnorm Bebauungsplan verstößt. Wenn ich beim Schulleiter eine Ausnahmegenehmigung beantrage für ein paar Fehltage und bekomme sie bewilligt aus welchem Grund auch immer, dann sollte das in meinen Augen genauso ausreichend sein, mit gutem Gewissen in Urlaub zu fahren. Also: Frag einfach nach und lass dir kein schlechtes Gewissen einreden. Und wenn die Schule ablehnt, hast du halt Pech gehabt und musst das Beste draus machen. Einfach so gehen finde ich allerdings auch nicht ok.

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Würd auch fragen,und die besondere Situation

Antwort von Kida am 27.05.2008, 12:57 Uhr

erklären,mehr als eine Ablehnung kanns nicht werden.

Unser Direktor hat das schon 2 x genehmigt,weil besondere Umstände in der Familie vorlagen,und rein vom Gefühl fand ich das auch total richtig.

Kiki

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naja, auch ein Bebauungsplan ist ne Rechtsnorm,

Antwort von KH am 27.05.2008, 15:30 Uhr

die eingehalten werden sollte und so halt auch die Schulpflicht. Klar muss es auch mal Ausnahmen geben, aber wenn die Ausnahmen die Regel sind, wozu sind dann Regeln da? Klar, fragen kostet nichts und mehr als ne Ablehnung kann man nicht kriegen. Nur, eigentlich MUSS der Schulleiter ablehnen (zumindest in bayern und direkt vor den Ferien). Und es macht ja auch nen gewissen Sinn, weil eben in der letzten bzw. ersten Schulwoche oft das Organisatorische erledigt wird, Bücher einsammeln, Sachen zurückgeben etc. und wenn da nicht alle Schüler da sind, wird es einfach komplizierter für die Lehrkraft und auch für die Schüler. Und nur weil die Eltern keine Lust haben, sich an die Ferienregelungen zu halten, sage ich mal etwas böse, soll ich Extrawürste braten? Wie schon angesprochen, es haben beide Seiten Pflichten und mit etwas gutem Willen und Gesprächsbereitschaft lassen sich immer Mittel und Wege finden. Das hat nix mit Draufrumhacken zu tun und nix mit Moralismus.

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Re: naja, auch ein Bebauungsplan ist ne Rechtsnorm,

Antwort von Nelja-Nike am 27.05.2008, 17:05 Uhr

Hi,
ich habe jetzt die anderen anbtworten nicht gelesen. aber: ich würde es auf ehrlichem Wege versuchen. Wenn du mit der Lehrerin sprichst, vielleicht schreibt sie dir keine Beurlaubung.Kann aber eine ofiziele Krankmeldung mit einem Augenzwinkern annehmen. Manchmal, wenn es der ganzen familie nicht so gut geht, dann braucht man Urlaub zur vorbeugung von Krankheiten. Das heißt nicht, dass ich es gut finden würde, aber lügen finde ich schlimmer, als mit der Lehrerin gemeinsam zu schummeln.
VG
Nelja

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Wenn von der Schulpflicht so viel Ausnahmen gemacht werden, wie von Bebauungsplänen...

Antwort von like am 27.05.2008, 17:32 Uhr

...dann brauchen wir uns hier eh nicht weiter über solche Kinkerlitzchen unterhalten. Bin vom Fach (Diplomverwaltungswirtin - kenn mich also mit Gesetz und Recht schon ein bisschen aus) und habe auch schon im Baurechtsamt gearbeitet - ich kann dir sagen, die Ausnahme ist beim Bauen eher die Regel als die genaue Einhaltung aller Festsetzungen. Und so gibt es in allen Bereichen Möglichkeiten, von in Einzelfall unsinnigen Gesetzen abzuweichen. Wenn die Schule das nicht macht - ok - ist ihre Entscheidung. Aber wenn sie es erlaubt, dann ist das solange rechtlich in Ordnung, bis jemand gegen diese Befreiung vor Gericht zieht und evtl. (oder auch nicht, dass weiß man im Voraus bei solchen Auslegungssachen nie ganz sicher) Recht bekommt. Und wer sollte das bitteschön tun? Das geht ohnehin auch wieder nur, wenn jemand durch diese Befreiung in seinen EIGENEN Rechten verletzt wird - was sicher auch nicht der Fall ist. Und die Schulaufsichtsbehörde KÖNNTE zwar eingreifen. Aber: zum einen ist die Rechtnorm Auslegungssache (es handelt sich bei "dringender Ausnahemfall" um einen sogenannten unbestimten Rechtsbegriff, der in der Rechtsanwendung vom Schulleiter auszulegen ist) und das überlässt eine "normale" Aufsichtsbehörde der Schule. Zum anderen hat sie sich in der Regel um ganz andere, wichtigere Sachen zu kümmern als darum, ob ein Schüler mit Erlaubnis der Schule ein paar Tage vor Ferienbeginn schon weg ist.
Das ist also PRAKTISCH einzig und allein eine Sache zwischen Eltern und Schule - dass sich andere darüber dann gern das Maul zerreißen ist klar - aber Gründe dafür finden sich ja auch in anderen Lebensbereichen zuhauf.

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Re: Vielen Dank ADHS

Antwort von Tenna am 27.05.2008, 22:09 Uhr

Versuch es mit einer Kur!
Ich habe auch 2 ADHS Kinder 6 und 9 Jahre.
In der Kur lernt man andere Mamas kennen und es baut einen auf, wenn man sieht das es einem nicht alleine so geht.
Kur ist sogar noch besser als Urlaub, da man Zeit für sich selber hat, da die Kinder betreut werden, im Urlaub muss man rund um die Uhr fitt sein.

Bei uns kann die Lehrerin bis zu 3 Tagen selbst entscheiden, ob ein Kind eher in die Ferien gehen kann. Meine Tochter haben wir auch schon mal rausgenommen da sie mit Oma in die Türkei geflogen ist. Wenn man höflich fragt kann der Direktor bis zu 5 Tagen genehmigen.

sei lieb gegrüßt
Tenna

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Re: Ja genau, schließlich soll es auch Lehrer geben,

Antwort von Florant am 29.05.2008, 18:24 Uhr

die während der Schulzeit zur Kur fahren und nicht nur in den Ferien, die schon soo lange vorher bekannt sind (siehe Beitrag von Miolio).Sogar direkt an den letzten Ferientag drangehängt, ist doch praktisch oder;-)

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Re: Gewissenskonflikt Urlaub

Antwort von sonnenschein 110 am 06.06.2008, 11:03 Uhr

Ich konnte letztes Jahr aus beruflichen Gründen keinen Urlaub machen, erst Ende des Jahres und da waren keine Ferien. Wir haben dann mit der Direktorin gesprochen und bekamen trotzdem 14 tage genehmigt. Aufgaben hatte ich mit im Urlaub, so das er danach auf dem gleichen Stand war wie die anderen Kinder.Sollte allerdings eine einmalige Sache sein.

Erklär die Situation und frag.

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