1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von muddelkuddel am 12.07.2016, 11:44 Uhr

AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs

in der regel werden die anträge bis november/dezemder gestellt (es gibt z.b. bei unserm schulamt fristen).
ab januar/februar werden die gutachten erstellt (die gutachter haben meist so 4-8 wochen zeit), dann gehen die wieder ans schulamt zur bearbeitung und bescheid-erstellung.
die meisten bescheide gelten dann fürs nächste schuljahr, manchmal werden aber vorher schon probebeschulungen gemacht, wenn ein fall "klar" ist.

innerhalb eines schuljahres ist eher selten, es sei denn, es handelt sich um einen förderschwerpunkt- oder -ortwechsel...aber das läuft ja über die "jährliche überprüfung"

vernünftig fürs kind wäre ja zumeist zum halbjahr, wenn innerhalb des schuljahres ein schulwechsel vorgenommen werden muss - das klappt mit den ao-sf-abläufen selten (siehe oben)
ein kind das an der schule verbleibt, aber bei dem ein antrag auf sonderpädagogische förderung gestellt wurde, wird auch ohne bescheid zeitnah, aber halt noch "inoffiziell" förderung erhalten (was ja eh verpflichtend ist: ao-sf erst, wenn ALLE schulischen fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind)

LG

 
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