Geschrieben von Christine70 am 31.05.2012, 15:07 Uhr |
wasser marsch aufsichtspflicht
klar haftest du als poolbesitzer. wenn ein kind z.b.in deinem gartenteich ertrinkt, haftest du auch, weil du in nicht gesichert hast.
genauso verhält es sich mit pools.
- wasser marsch aufsichtspflicht - rebi 26.05.12, 12:58
- Re: wasser marsch aufsichtspflicht - Hilfe 26.05.12, 15:36
- R@hilfe - rebi 26.05.12, 16:08
- Re: R@hilfe - Hilfe 27.05.12, 13:57
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- Re: wasser marsch aufsichtspflicht - glückskinder 26.05.12, 20:15
- Re: wasser marsch aufsichtspflicht - Timtom 27.05.12, 13:27
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