Geschrieben von desireekk am 14.01.2024, 0:12 Uhr |
Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz
Ein Titel wäre grundsätzlich von Vorteil gewesen WENN er über den 18. Geb hinaus gegolten hätte.
Jetzt muss eben ein Richter diesen Titel per Gerichtsbeschluss erlassen.
Und nicht vergessen: der Vater ist unterhaltspflichtig, ist der Bub noch Schüler? Dann müsst ihr Druck machen!
Dann gilt das 30 Jahre...
LG und viel Kraft!
D
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- Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Kalemi2000 12.01.24, 12:49
- Dumm gefragt - Ellert 12.01.24, 13:09
- Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 12.01.24, 13:47
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 14.01.24, 0:12
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Astrid 15.01.24, 8:55
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - desireekk 16.01.24, 16:38
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