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Geschrieben von desireekk am 16.01.2024, 16:38 Uhr

Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit

Warum braucht man hier einen Anwalt, der sich in EU – Recht auskennt? Es geht rein und deutsches Recht: das Kind ist deutscher Staatsbürger und stellt Unterhaltsanspruch nach deutschen Gesetzen in Deutschland.
Dass der Vater im Ausland lebt, spielt nur eine untergeordnete Rolle, denn er muss unterhalb nach deutschen Regeln zahlen.

Schwierig kann es nur werden, wenn man den Vater in Frankreich nicht finden kann, da es keine Meldegesetz gibt. Aber das hat grundsätzlich erst mal mit der Unterhaltsforderung in den gesetzlichen Regelungen ja nichts zu tun…
VG

D

 
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