Geschrieben von desireekk am 16.01.2024, 16:38 Uhr |
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Warum braucht man hier einen Anwalt, der sich in EU – Recht auskennt? Es geht rein und deutsches Recht: das Kind ist deutscher Staatsbürger und stellt Unterhaltsanspruch nach deutschen Gesetzen in Deutschland.
Dass der Vater im Ausland lebt, spielt nur eine untergeordnete Rolle, denn er muss unterhalb nach deutschen Regeln zahlen.
Schwierig kann es nur werden, wenn man den Vater in Frankreich nicht finden kann, da es keine Meldegesetz gibt. Aber das hat grundsätzlich erst mal mit der Unterhaltsforderung in den gesetzlichen Regelungen ja nichts zu tun…
VG
D
- Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Kalemi2000 12.01.24, 12:49
- Dumm gefragt - Ellert 12.01.24, 13:09
- Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 12.01.24, 13:47
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 14.01.24, 0:12
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Astrid 15.01.24, 8:55
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - desireekk 16.01.24, 16:38
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