Geschrieben von Astrid am 15.01.2024, 8:55 Uhr |
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Du wirst um einen Anwalt, der sich mit EU-Recht auskennt, nicht herumkommen. Eine Internet-Recherche kann die Beratung absolut nicht ersetzen, da gibt es noch 100 Dinge, die du nicht selbst recherchieren und schon gar nicht allein bei den dt. Behörden durchsetzen kannst (weiterer Unterhaltsvorschuss etc.).
Es geht ja letztlich um sehr viel mehr Geld als die Beratung kostet - und vor allem ist dein Sohn in dem Alter noch darauf angewiesen, dass du ihn hilfst, seine Interessen durchzusetzen. Es ist auch psychologisch wichtig, dass er erlebt, dass man Ungerechtigkeit oder eine ungute Situation, bei der man der Verlierer ist, nicht hinnehmen sollte.
LG
- Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Kalemi2000 12.01.24, 12:49
- Dumm gefragt - Ellert 12.01.24, 13:09
- Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 12.01.24, 13:47
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 14.01.24, 0:12
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Astrid 15.01.24, 8:55
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - desireekk 16.01.24, 16:38
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