Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 12.01.2024, 13:47 Uhr

Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz

Hallo, grundsätzlich gilt hier das AUG:

https://www.gesetze-im-internet.de/aug_2011/

Habt ihr einen Titel? Gilt diese über das 18. Lebensjahr hinaus?
Wenn nicht, kann das Kind in Deutschland am eigenen Wohnsitz auf Unterhalt klagen und kann dann gegebenenfalls über das Bundesamt für Justiz diesen Anspruch in Frankreich einfordern lassen.

Das ist sicher keine Schnell – Lösung, aber könnte den Vater eventuell dazu verleiten, freiwillig zu zahlen, anstatt teure Gerichtskosten mit übernehmen zu müssen.

Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf Unterhalt nach deutschem Recht, egal, wo der Vater wohnt.

Alles Gute

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.