Geschrieben von desireekk am 12.01.2024, 13:47 Uhr |
Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz
Hallo, grundsätzlich gilt hier das AUG:
https://www.gesetze-im-internet.de/aug_2011/
Habt ihr einen Titel? Gilt diese über das 18. Lebensjahr hinaus?
Wenn nicht, kann das Kind in Deutschland am eigenen Wohnsitz auf Unterhalt klagen und kann dann gegebenenfalls über das Bundesamt für Justiz diesen Anspruch in Frankreich einfordern lassen.
Das ist sicher keine Schnell – Lösung, aber könnte den Vater eventuell dazu verleiten, freiwillig zu zahlen, anstatt teure Gerichtskosten mit übernehmen zu müssen.
Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf Unterhalt nach deutschem Recht, egal, wo der Vater wohnt.
Alles Gute
- Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Kalemi2000 12.01.24, 12:49
- Dumm gefragt - Ellert 12.01.24, 13:09
- Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 12.01.24, 13:47
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - desireekk 14.01.24, 0:12
- Re: Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz - Kalemi2000 12.01.24, 15:24
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - Astrid 15.01.24, 8:55
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit - desireekk 16.01.24, 16:38
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