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Geschrieben von Cata am 22.11.2011, 20:08 Uhr

Ich bescheisse niemanden,

und kann dir hiermit noch mitteilen, dass Oma doch KG erhaelt.
Dies bestaetigt mir eine E-Mail vom Amt, nachdem ich dort mit Angabe der genauen Daten den Sachverhalt geschildert habe. Man schrieb mir, dass das Kind, da polizeilich gemeldet und Schuelerin am Gymnasium, als in Omas Haushalt aufgenommen gilt, und diese, tatsaechlich fuer 9 Wochen, KG erhaelt.
Oma moege bitte den Antrag einreichen.
Somit war meine Nachfrage berechtigt, und ich muss niemanden bescheissen.
Wer ist nun im Recht?

 
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