Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von nicole812 am 22.12.2016, 8:30 Uhr

@ Ellert

Klar fällt das direkt auf. War bei uns ja auch so.....
Aber gesetztlich darf es wohl nur auf Antrag drin stehen, eben weil man sonst Nachteile bei der Berufssuche haben KÖNNTE.
Es hätte ha beim Eignungstest auch klappen können.

Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte wir sollen gegen die Absage vorgehen, weil LRS ne anerkannte Krankheit ist und einem deswegen keine Nachteile entstehen dürfen.
Und ???? was bringt uns das dann ???

Dann ist er " nur hier weil es gerichtlich erkämpft wurde" ...... - ist man doch dann auch mit abgestempelt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.