Thema:
Zeugnisvermerk Legasthenie ab Klasse 8 SH
Hallo, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Sohn ist Legastheniker (anerkannt in Klasse 5) und in der 8. Klasse.
Bisher stand in seinen Zeugnissen
"Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche wurde förmlich festgestellt."
Nun bekam ich ein Schreiben, dass ab dieser, also der achten Klassenstufe der zweite Satz
"Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche wurde förmlich festgestellt"
nur noch auf Antrag der Eltern im Zeugnis erscheint.
Der erste Satz
"Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten" muss und wird bis zum MSA (ehem. Realschulabschluss) auch weiterhin erscheinen.
Wer kann mir erklären, wo der Vorteil für den Schüler wäre, wenn der erstgenannte Passus NICHT mehr im Zeugnis erscheint - oder umgekehrt, was hätte dieser für Nachteile? Mir erschließt sich nicht, warum jetzt nur noch ein Teil geschrieben werden sollte?
Danke und LG
Fee
Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 20:19
Antwort auf diesen Beitrag
Betrifft uns auch. 9. und 10. Klasse SH.
Das darf nur noch auf Antrag drin stehen, weil sich dadurch Nachteile bei der Bewerbung entstehen könnten.
Aktuell hier: Die Polizei hätte seine Bewerbung direkt aussortiert wenn es drin gestanden hätte. So hatte er die Möglichkeit es zumindest zu probieren.
Leider sehen da viele Arbeitgeber nicht als anerkannte Krankheit
von
nicole812
am 22.12.2016, 06:47
bei meiner Tochter im Abschlusszeugnis stand es auch nimmer drin
allerdings wurde soie sofort im ersten Test rausgeholt und gefragt ob sie nicht richtig schreiben könne.
Das zog sich bis zur Bachelorarbeit durch, daheim haben wir es immer korrigiert, aber was die an der Uni schrieb fiel sofort auf...
Ins Zeugnis schreibt man es nicht weil es ein "Makel" ist
dennoch wird man es beim Arbeitgeber schnell merken
dagmar
von
Ellert
am 22.12.2016, 07:00
Dann ist es doch eigentlich sogar besser, wenn begründet wird, WARUM die Rechtschreibleistungen nicht den Anforderungen entsprechen?!
LG Fee
Mitglied inaktiv - 22.12.2016, 08:53
In einem persönlichen Gespräch kann man aber besser von seinen Stärken überzeugen und Schwächen begründen, als ein Zeugnis alleine jemals aussagen könnte. Schade, wenn man von vornherein dann gleich aussortiert wird.
Ich kenne es zumindest so, dass man vor einem Eignungstest bereits ein Vorstellungsgespräch hatte.
von
Alexa1978
am 22.12.2016, 14:25
und wird auch nichtmehr gewertet oder ?
Bei uns wars entweder oder
dagmar
von
Ellert
am 23.12.2016, 07:21
Antwort auf diesen Beitrag
Beim Jüngeren steht die gesamte Floskel bis zu Klasse 9 im Zeugnis.
Ab Oberstufe hat er auf den Nachteilsausgleich verzichtet (und es funktioniert).
Also, wenn ich jetzt entscheiden müsste, würde ich entweder den kompletten Text haben wollen oder gar keinen. Der erste Satz allein klingt doch viel "schlimmer".
Trini
von
Trini
am 22.12.2016, 07:19
Klar fällt das direkt auf. War bei uns ja auch so.....
Aber gesetztlich darf es wohl nur auf Antrag drin stehen, eben weil man sonst Nachteile bei der Berufssuche haben KÖNNTE.
Es hätte ha beim Eignungstest auch klappen können.
Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte wir sollen gegen die Absage vorgehen, weil LRS ne anerkannte Krankheit ist und einem deswegen keine Nachteile entstehen dürfen.
Und ???? was bringt uns das dann ???
Dann ist er " nur hier weil es gerichtlich erkämpft wurde" ...... - ist man doch dann auch mit abgestempelt.
von
nicole812
am 22.12.2016, 08:30
Klar fällt das direkt auf. War bei uns ja auch so.....
Aber gesetztlich darf es wohl nur auf Antrag drin stehen, eben weil man sonst Nachteile bei der Berufssuche haben KÖNNTE.
Es hätte ha beim Eignungstest auch klappen können.
Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte wir sollen gegen die Absage vorgehen, weil LRS ne anerkannte Krankheit ist und einem deswegen keine Nachteile entstehen dürfen.
Und ???? was bringt uns das dann ???
Dann ist er " nur hier weil es gerichtlich erkämpft wurde" ...... - ist man doch dann auch mit abgestempelt.
von
nicole812
am 22.12.2016, 08:30
LRS und Legasthenie ist ja nochmals was anderes
und wo man viel schreibt ist man damit echt aufgeschmissen.
Ich mag mir nicht vorstellenw enn meine zB Abmahnungen schreibt und die dann mit Fehlern sind
ob da alles das Rechtschreibprogramm rausbügelt ?
dagmar
von
Ellert
am 23.12.2016, 07:23
Antwort auf diesen Beitrag
Der Grund, warum der zweite Satz nur auf Antrag der Eltern im Zeugnis erscheinen darf: Er gibt Informationen über eine Krankheit des Schülers, enthält also personenbezogene Informationen. Der erste Satz enthält hingegen Informationen über die Art und Weise, wie die Noten zustandegekommen sind. Das ist natürlich, im Grunde, Haarspalterei, aber so ist es einfach.
Für KindGroß haben wir den Nachteilsausgleich in der 9. Klasse rausnehmen lassen. Eigentlich nur, um zu schauen, wie die Noten dann aussehen. Bei der Lehrstellensuche macht sich der Vermerk im Zeugnis nicht gut. Kann man finden, wie man will, ist aber so. Was uns keiner gesagt hat: Es ist hier (Bayern) ziemlich kompliziert, ihn danach doch wieder reinzunehmen. Aber es war okay, sie hat die Mittlere Reife, das Fachabitur und das Abitur ohne gemacht und es ganz gut hinbekommen. Es hat sogar für ein Studienfach mit NC gereicht ;-).
Ich würde - wenn man den Nachteilsausgleich weiter haben möchte - auf jeden Fall den zweiten Satz mit reinnehmen, weil er quasi den ersten erklärt. Ganz oder gar nicht.
von
Strudelteigteilchen
am 22.12.2016, 09:36
Seite 24 unter Zeugnis
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/legasthenie_faqs.pdf?__blob=publicationFile
von
nicole812
am 22.12.2016, 10:01
ich habe sogar gehört, dass es in Bayern ab Klasse 11 grundsätzlich keinen Nachteilsausgleich mehr gibt. Ist für mich auch unlogisch, weil Kind ja nicht in den Sommerferien eine Spontanheilung erfährt....
Ulrike
von
u_hoernchen
am 22.12.2016, 12:47
Bei mir haben beide Kinder LRS. Bei der großen haben wir es bis zur Mittleren Reife beantragt. Jetzt in der Oberstufe hat man uns geraten es nicht zu machen. Aber man merkt den Unterschied. Wir haben es in der elften doch nach drei Monaten wieder gemacht. Wie es dann in der 12. und 13. gehandhabt wird, werden wir sehen. Sie ist jetzt eine Einserkandidatin mit dem Nachteilsausgleich. Die Große ist in einem beruflichen Gymnasium im Profil Mechatronik/Mathe und gerade im technischen Bereich ein Ass.sie möchte gern selber den lrs Schutz bis zum Abi haben, , später möchte sie einen technischen Beruf wie Mechatroniker im Automobil/flugzeugbereich oder ein duales technisches Studium machen. Aber wir müssen mal abwarten wie sich das alles entwickelt, da wir nicht möchten dass sie dadurch Einschränkungen bzgl. Bewerbungen hat. Der kleine hat auch eine lrs, besucht die Realschule und ist erst in der siebten. Bei ihm werden wir den welpenschutz auch bisnzur 10. beantragen, da er auch noch zusätzlich ads hat. Wir wohnen auch in Schleswig Holstein
von
sylviaemma
am 22.12.2016, 19:40
Antwort auf diesen Beitrag
Muss ja keiner begründen warum man nicht weiterkommt
und was unter der Hand zu erkennen ist wird kaum einer zugeben.
dagmar
von
Ellert
am 23.12.2016, 07:26
Ich war vor einem Monat auf dem Elternabend in der Schule zum Thema Lehrstellensuche - da war unter anderem ein Personalchef von einer großen hiesigen Firma zu einem Vortrag zum Thema Zeugnisbemerkungen und Auswahlverfahren eingeladen.....
So, der hat auf eine Frage einer Mutter geantwortet, was wäre, wenn eine Legastheniebemerkung im Zeugnis wäre - Vorteil, oder Nachteil?:
"Für Bewerbungen für Bürojobs kommt das gar nicht in Frage - diese Bewerbungen werden sofort aussortiert. Für Jobs im handwerklichen Bereich ist dies nicht erwünscht, aber wenn mir der Bewerber trotzdem gut vorkommt, könnte er evtl. eine Chance bekommen, aber naja.....eher selten.
Also, tun sie ihrem Kind etwas Gutes und machen sie da keinen Vermerk rein. Meiner Meinung nach hat eh kein Kind mit Legasthnie etwas auf einer Realschule, oder einem Gymnasium verloren!"
von
Flirrengel
am 23.12.2016, 10:45
"Meiner Meinung nach hat eh kein Kind mit Legasthnie etwas auf einer Realschule, oder einem Gymnasium verloren"
Komisch dass es immer welche schaffen dennoch zu studieren....Legastheniker sind doch nicht doof.
recht gebe ich ihm aber dass in einem Bürojob das garnicht geht
dem Kunden ist es egal was der Briefeschreiber hat, er will ein gescheites fehlerfreies Schriftstück haben.
Viele gehen ins Handwerk und haben vorher Praktika gemacht
so kam meine auch an den dualen Studienplatz, die kannten sie schon, da war das Zeignis bzw das Deutsche Nebensache.
Es ist schwierig,auch die Kids mit der Matheschwäche, in vielen Berufen muss man einfach rechnen können oder etwas "sehen" sprich gleich erkennen.
Schlimemr als die Bemerkungen im Zeugnios finde ich wie manche sich bewerben, ich hab schon Bewerbungen in der Hand gehabt mit Linienpapier
da sah man gleich dass die den Job garnicht wollen
die werden als allererstes aussortiert
dagmar
von
Ellert
am 23.12.2016, 23:27
Ist das dein ERnst`? Was ist das denn für ein Idiot?! Warum sollte ine Legasthniker nicht aufs Gymnasium? Und im Übrigen spielt dieser Vermerk keine Rolle für die Aufnahme zu einem Studium. Dann müsste man ja sogar so argumnetieren, dass jeder Legastheniker lieber Abi machen soll, damit er dann studiert anstatt eine Lehre zu machen, wo ihn solche Ignoranten nicht haben wollen.
von
Mariakat
am 24.12.2016, 08:50
Diese Aussage finde ich echt eine Frechheit.
Die sind doch deshalb nicht doof. In der Regel haben die sogar in anderen dingen eine Hochbegabung...
von
nicole812
am 24.12.2016, 09:17
Wenn ich manchmal sehe, was fuer Rechtschreibfehler auch Leute ohne LRS machen... . Die Rechtschreibkorrektur des Computers kann helfen, sollte aber nicht allein entscheiden wie ein Wort geschreiben wird.
von
germanit1
am 24.12.2016, 17:34
Antwort auf diesen Beitrag
Wir lassen jetzt beide Sätze ins Zeugnis schreiben, denn - wie Trini auch oebn schrieb - der erste Satz alleine ist richtig blöd. Dann lieber mit Erklärung.
LG Fee
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 22:44