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Geschrieben von Loonis am 07.07.2017, 12:39 Uhr

Worauf achten beim Bauvertrag

Auf jeden Fall einen festen Fertigstellungstermin in den Vertrag ,es sollte eine Vertragsstrafe in Höhe von X aufgeführt sein bei Nichteinhaltung des Termins (monatl. Zahlung). Wir bauen gerade ,wir haben noch eine Architekten beauftragt ,der den Bau überwacht ...
Vorab haben wir eine Rechtsschutzversicherung für Bauherren abgeschlossen (musste mind. 6 Monate schon laufen) ,heute sind wir froh drum ,denn unseren Termin für d. Übergabe 31.3.17 wurde nicht gehalten...Anwalt kostet uns zum Glück nun nichts.

Lasst Euch die Liste für Sonderwünsche geben ,später wird es teurer ...

LG Kerstin

 
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