Geschrieben von Obstkuchen am 23.06.2017, 20:18 Uhr |
Was steht mir zu
Hallo,
Weiß jemand was mir zusteht wenn mein Ehemann und ich getrennte Wege gehen?
Ich bin noch 6 Monate in Elternteil!
Vom Elterngeld alleine kann ich mir keine Wohnung etc. Leisten.
Wo kann ich Zuschüsse beantragen? Bin da völlig hilflos, habe so etwas zum Glück noch nie in Anspruch nehmen müssen!
Vielen Dank für eure Antwort!
Re: Was steht mir zu
Antwort von Hubbeldubbel am 23.06.2017, 20:22 Uhr
Bei Deinem Ehemann, besser in Schriftform :-) Er ist nicht nur dem Kind sondern auch Dir zum Unterhalt verpflichtet.
Lg
zuständig ist Dein Mann, nicht der Steuerzahler
Antwort von Ellert am 23.06.2017, 22:32 Uhr
huhu
wende Dich am besten an einen guten Anwalt
LG dagmar
Re: Was steht mir zu
Antwort von leaelk am 24.06.2017, 9:09 Uhr
Hallo,
Dein Ehemann ist Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
DAS solltest Du zu erst klären.
Dafür ist ein guter Familienanwalt hilfreich. Alternativ kannst Du auch das Jugendamt um Unterstützung bei der Unterhaltsklärung bitten.
Wenn Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt dann immer noch nicht ausreichen, dann kannst Du einen Antrag auf ergänzendes Hartz IV stellen ODER auf Wohngeld.
LG leaelk
Re: Was steht mir zu
Antwort von Mariechen2015 am 24.06.2017, 13:59 Uhr
Da kommt auf die gesamte finanzielle Situation an. Wieviel du an Elterngeld bekommst und dann wird ja festgelegt was dein Mann dir und Kind/Kindern Zahlen muss. Dann ja noch Kindergeld. Und dann wirst du nach der Elternzeit ja auch wieder arbeiten.
Das alles zusammen gerechnet muss man dann eben sehen,ob du über dem Alg2 Satz liegst oder nicht. Wenn du kein ALG2 bekommst,gibt es aber auch noch Möglichkeiten Wohngeld und evt Kinderzuschlag zu beantragen.
Aber erst muss eben geklärt werden,was dein Mann zahlen muss,so dass klar ist,was du insgesamt für Einkünfte hast.
Hast du noch Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen? Da muss dann auch evt noch die Gebühr dann angepasst werden.
Alles Gute!
Re: Was steht mir zu
Antwort von Christine70 am 25.06.2017, 15:08 Uhr
Die Anderen haben schon Recht, nur daß vor dem H4 noch das Einkommen deiner Eltern gecheckt wird. Verdienen beide, müssen sie für dich aufkommen, erst dann kommt die Allgemeinheit, also H4.
Re: Was steht mir zu
Antwort von Jerrymaus am 25.06.2017, 15:11 Uhr
Dein mann wird Unterhalt zahlen
Du kannst noch kindergeldzuschlag,Wohngeld und aufstockendes H4 beantragen.ob du was bekommst ist einkommensabhängig.
Christine70
Antwort von leaelk am 25.06.2017, 17:49 Uhr
Hallo,
wenn man ein eigenes Kind hat, dann müssen die eigenen Eltern bei einem Hartz IV Antrag NICHT ihr Einkommen offen legen und auch NICHT einspringen!
Die Eltern werden nur dann zuerst herangezogen, wenn man selber kinderlos ist.
LG leaelk
Re: Christine70
Antwort von Christine70 am 25.06.2017, 18:42 Uhr
dann frag ich mich, warum die Dame vor zwei Jahren wissen wollte, wieviel unsere Eltern verdienen.
Hier die Rechnung:
Beispiel wohlgemerkt
Meine Mutter ist im Pflegeheim, daher fällt sie weg
Schwiegermutter hat - sagen wir mal 1800 Euro Pension.
Die Hälte + 50 % vom Rest dürfen ihr bleiben, wären 900 + 450 Euro
Blieben 450 euro übrig, die sie an uns monatlich zahlen MÜSSTE.
Hab die Aufstellung hier liegen. Allerdings sind das nicht die realen Zahlen
Hat uns die Dame dann belogen??? Unsere Anwälting stellte allerdings die selbe Rechnung auf.
Gott sei dank konnte mein Mann dann wieder arbeiten gehen, so daß KEINER für uns aufkommen mußte
Wir haben drei Kinder
Re: Christine70
Antwort von Bookworm am 25.06.2017, 20:08 Uhr
Du hast recht . In direkter Linie nach oben und nach unten, das heißt Eltern zahlen für Kinder und Enkel, Enkel für Oma etc.
Aber nicht Brüder für Schwestern, das ist "seitliche" Linie.
Ich liebe diese Frage: "Was steht mir zu?"
Papa Staat (das heißt alle Steuerzahler) werden es schon richten
Re: Christine70 -- Ergänzung
Antwort von leaelk am 25.06.2017, 21:20 Uhr
Bis die leiblichen Kinder der Hilfeempfängerin 6 Jahre alt sind, werden die Eltern nicht zur Verantwortung gezogen.
Lediglich der getrennt lebende Ehemann wird überprüft, ob er unterhaltspflichtig ist.
So ist es korrekt.
Ich habe nach der Trennung selber ein Jahr lang Hartz IV bezogen und meine Eltern wurden damals nicht zur Verantwortung gezogen.
Meine Jüngste war damals aber auch eine Neugeborene und die Älteste gerade mal 3 Jahre.
LG leaelk
Meine Kids waren da schon älter :)
Antwort von Christine70 am 26.06.2017, 15:06 Uhr
Mein großer Sohn hätte sogar sein ganzes Gehalt an uns abdrücken müssen :( Wurde komplett reingerechnet, da er noch bei uns lebt.
wie gesagt, wir haben noch rechtzeitig den Absprung geschafft.
getreu dem motto: man kann es ja mal versuchen
Antwort von 32+4 am 28.06.2017, 21:29 Uhr
Was glaubt ihr da wie paragraphen aus dem aermel geschuettelt werden, nachdem man dies und das und jenes zu tun/offenlegen/zahlen haette...
Skepsis ist immer angebracht.
kleiner Tipp: mache von den Unterlagen deines Mannes Kopie, vor
Antwort von Marianna81 am 29.06.2017, 18:24 Uhr
allem bei Gehaltsabrechnungen sowie Steuerbescheiden. Oft nach der Trennung geschehen Wunder und ein Gutverdiener wird "plötzlich" bettelarm.
Überfordert...
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