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Geschrieben von Silene am 05.05.2017, 15:45 Uhr

Wo kann ich das Elterngeld im Steuerbescheid nachvollziehen?

Ich hab einen für 2015, da wird das Elterngeld in der Berechnung auch nicht aufgeführt. Das Elterngeld zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen, sondern wirkt sich nur auf den Prozentsatz aus, mit dem die Steuer berechnet wird. Da steht bei mir dann auch "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß Paragraph 32b EStG".

In den Erläuterungen gibt es dann einen Absatz, in dem die Summe des berücksichtigten Elterngeldes auftaucht (es heißt dort "Leistungen nach Paragraph 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG"

 
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