Geschrieben von maddie09 am 29.04.2017, 20:40 Uhr |
Sind hier Verkäufer, habe eine Frage?!?
Folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen der sich auskennt. Und zwar habe ich heute ein Spielzeug im Rofu Kinderland gekauft, das war auf der Packung für 59,90 ausgeschildert.!Auf dem Kassenbon sah ich leider erst zu Hause das es mit 69,90 über die Kasse ging. Wie stehen die Chancen die zehn Euro noch zu bekommen? Ist der Verkäufer dazu verpflichtet das Geld auszuzahlen oder gilt der Preis mit dem es über die Kasse ging? Lg Madeleine
Re: Sind hier Verkäufer, habe eine Frage?!?
Antwort von leaelk am 29.04.2017, 20:53 Uhr
Rein rechtlich gilt der Preis, für den es über die Kasse geht!
ABER die meisten Händler sind kulant und lassen es für den Preis, der am Regal steht.
LG leaelk
da wäre ich mir nicht sicher
Antwort von Ellert am 29.04.2017, 21:31 Uhr
eigentlich ist das ein Verstoss gegen die Auszeichnungspflicht.
Denn sonst könnte man alles auf die Ware schreiben und doch mehr verlangen und hoffen dass die Käufer es nicht merken
Allerdings muss ich sagen meckert man dann sofort und nimmt es halt nicht für den teureren Preis
ob man hinterher noch Chancen hat ?
dagmar
Re: da wäre ich mir nicht sicher
Antwort von leaelk am 29.04.2017, 21:34 Uhr
Nein Dagmar, es ist kein Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht!
Es gilt der Preis an der Ware!
Da es heute keine Preisetiketten mehr gibt, sondern nur noch der Strichcode den Warenpreis enthält, ist der reale Warenpreis für den Käufer nicht immer ersichtlich.
Er muss den Artikel an der Kasse dann allerdings nicht zum angebotenen Preis kaufen.
Oft kommen die Händler dem Kunden entgegen. Tun sie das nicht, kann der Kunde den Artikel im Laden lassen.
So ist es rein rechtlich korrekt!
LG leaelk
Re: da wäre ich mir nicht sicher
Antwort von leaelk am 29.04.2017, 21:46 Uhr
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/falsche-preisauszeichnung-27801/
Re: da wäre ich mir nicht sicher
Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 23:08 Uhr
Da der Verkauf erst an der Kasse über die Bühne geht, kann jeder der beiden Beteiligten bis dahin vom Kauf zurück treten. Nicht umsonst soll ja direkt vor Ort der Kassenbon kontrolliert werden.
Aber, wie es so schön heißt, sprechenden Leuten wird in der Regel geholfen - also nachfragen. meistens wird die Differenz dann erstattet - aus Kulanz.
stimmt, sind ja keine Kleber drauf
Antwort von Ellert am 30.04.2017, 10:07 Uhr
ich hab auch schon Sachen dagelassen wenn die mir sie so nicht verkaufen wollten
fragt sich, istda s zum teil systemisch oder einfach ein versehen ?
ich kann als Kunde ja nicht erkennen was es kostet bis ich an der Kasse bin
passiert nicht zu selten wenn die Sonderangebotsschilder am Montag von letzter Woche noch nicht weg sind
oder Schlecker hat damals immer am Samstag mittags die neuen Angebote ab Montag an die Regale geklebt - Argument hier war imemr zu wenig Personal das vor Öffnung oder nach Schliessung zu ändern
dagmar
Boah, Ellert, ich les Dich echt gerne, aber das stößt mir auf!
Antwort von Schnurzel am 30.04.2017, 10:13 Uhr
Ich bin Kauffrau. Und stell Dir vor, auch wir machen manchmal Fehler beim Auszeichnen der Ware. Da greift man mal den falschen Auszeichner oder vertut sich bei einer Zahl.
Und nein, der Kunde hat dann KEIN Recht auf den falschen Preis und das hat mit System überhaupt nichts zu tun!
Natürlich klären wir das auf, sind aber kulant und geben den günstigeren Preis, vorausgesetzt es ist im Rahmen. Einen Artikel für 200 Euro geben wir nicht für 20 Euro raus.
Es gibt nämlich durchaus auch Kunden, die das mit System machen und einen Aufkleber von einem Artikel abzupfen und woanders drauf kleben. Schon allein deswegen kann es kein Recht auf den billigeren Preis geben.
Hui, Luft gemacht :-)
Nichts für ungut, ich weiß, Du hast es nicht so gemeint. Aber steh Du mal Tag für Tag im Shop und lass Dir was von Recht auf dies und das erzählen und mit Anwalt drohen. Teilweise wegen 2 Cent...
Liebe Grüße
Schnurzel, die ihren Job trotzdem gern macht
@maddie
Antwort von Schnurzel am 30.04.2017, 10:17 Uhr
Bei uns im Shop würde das auf Kulanz gehandhabt.
Ein Recht hast Du nicht drauf, aber wenn Du nochmal hin gehst oder anrufst und das (bitte nett und freundlich!) ansprichst, werden die Mitarbeiter Dir bestimmt entgegen kommen.
Wo nicht gearbeitet wird, passieren keine Fehler. Wir sind sogar froh, wenn ein Kunde uns auf sowas aufmerksam macht, dann können wir entsprechend reagieren und den Fehler beheben.
Auch eine Reklamation kann ein Weg sein, einen zufriedenen Kunden zu gewinnen - aber dafür müssen beide Seiten mitspielen ;-) Bei Kunden, die schon auf Krawall gebürstet in den Shop kommen, stellen auch wir manchmal auf stur.
Liebe Grüße
Schnurzel
Re: @maddie
Antwort von bea+Michelle am 30.04.2017, 12:05 Uhr
Meistens hatte ich in dem Fall Glück, das es mir für den Preis am Regal dann verkauft wurde. Und wenn nicht, dann lasse ich es halt da.(allerdings achte ich dann im Geschäft schon drauf)
Ich würde hingehen und mal nachfragen
Re: da wäre ich mir nicht sicher
Antwort von bea+Michelle am 30.04.2017, 12:09 Uhr
Sie schreibt aber, das der Karton mit 59,90 ausgezeichnet ist
Ein Kaufvertrag kommt zustande
Antwort von Bengelengelmama am 30.04.2017, 12:29 Uhr
Bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.
Und das passiert erst an der Kasse. Indem du das Angebot an der Kasse annimmst, gibst du deine Willenserklärung ab.
Natürlich muss der VK der Preisangabenverordnung nachkommen und seine Ware richtig auszeichnen, dennoch darf auf den VK ein Fehler unterlaufen. Den muss er aber natürlich sofort ausbessern.
Geh ins Geschäft, weise auf den Fehler hin, evtl. wird dir die Differenz erstattet.
das ist klarere Irrtum
Antwort von Ellert am 30.04.2017, 12:32 Uhr
also 200.- und dann 20.- ist ja logisch
aber was hier im Ort der Schlecker damals gemacht hat das hatte echt System
und wenn ich die alten Mütterchen an der Kasse sah die dann sich nichtmal trauten was zu sagen....
Es gab schon oft diese TV Berichte da die Kassen falsch "gefüttert" waren
also Angebot am Regal stimmte mit der Werbung aber das System hatte es falsch drin
wenn da gewisse Läden in den tests immer wieder mit den selben Fehlern auftauchen, ein Schelm der Böses denkt
dagmar
Re: das ist klarere Irrtum
Antwort von shinead am 02.05.2017, 11:04 Uhr
System hin oder her, rein rechtlich sind die Auszeichnungen im Laden lediglich eine sogenannte "Invitatio ad offerendum", also eine Einladung ein Angebot zum Kauf (sprich, das Teil zur Kasse zu tragen) zu machen. Erst an der Kasse stimmt der Eigentümer dem Kauf durch den Kunden zu und erst hier werden die Regeln festgelegt.
Ab einem gewissen Rahmen mag Falschauspreisung ein Betrugsversuch sein. Aber wohl nicht bei dem ein oder anderen Gegenstand.
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