Geschrieben von speedy am 22.04.2016, 12:14 Uhr |
nicht einfach...
Hi Dagmar,
das kommt sehr darauf an, was in dem Kostenvoranschlag enthalten war/ versprochen wurde. Wenn es da z.B. heißt Funktionsüberprüfung und Instandsetzung, dann kannst du als Ergebnis klar fordern, dass das Ding dann danach funktioniert. Ist das nicht der Fall, war die Leistung mangelhaft und es muss auf Kosten des Reparateurs nachgebessert werden - ohne zusätzliche oder erneute Kosten für den Kunden.
Steht da aber z.B. Reparatur des Mikrofons, muss anschließend das Mikrofon funktionieren. Ein weiterer (anderer) Defekt, der später auftritt oder später entdeckt wird, ist dann nicht enthalten.
Fragen muss man dann aber trotzdem noch, warum keine abschließende Funktionsprüfung stattfand - das lässt sich dem Reparateur entgegenhalten im Sinne von "ordentliche Qualität abliefern", ist aber streng genommen noch nicht einmal geschuldet, wenn es nicht ausdrücklich im KVA bzw. Angebot stand.
Also: Es kommt mal wieder auf das Kleingedruckte an...
Gruß, Speedy
- Reparatur nicht erfolgreich - Zahlungspflicht ? - Ellert 21.04.16, 16:41
- Re: Reparatur nicht erfolgreich - Zahlungspflicht ? - DannaM 21.04.16, 18:06
- Re: Reparatur nicht erfolgreich - Zahlungspflicht ? - lisi3 22.04.16, 5:40
- Re: Reparatur nicht erfolgreich - Zahlungspflicht ? - Samsine 22.04.16, 9:21
- nicht einfach... - speedy 22.04.16, 12:14
- vielleicht ein anderer Ansatz: - Methos 23.04.16, 19:33
- das ist ja das nächste Problem - Ellert 23.04.16, 22:28
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