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Geschrieben von speedy am 08.07.2014, 9:45 Uhr

Mieterverei sind/waren wir nicht, vertraglich wurd da nix festgelegt

Hi,
wenn ein Möblierungsgeld ausdrücklich ausgewiesen ist, dann ist auch die normale Abnutzung mit abgegolten. Also muss nichts ersetzt werden.

Für Wohnräume liegt die Renovierungsfrist bei 5 Jahren, d.h. dass davon ausgegangen wird, dass nach 5 Jahren Mietdauer eine Renovierung ansteht. Zieht der Mieter vorher aus, braucht er nicht zu renovieren, sondern kann auch die anteiligen Kosten der nächsten Renovierung bezahlen. Ihr habt die 5 Jahre aber jetzt voll, von daher müsstet ihr ohnehin 100% der Renovierung bezahlen. Daher solltet ihr selbst renovieren oder es selbst in Auftrag geben, damit ihr nicht bei der Rechnung des Vermieters in Ohnmacht fallt :) Apropos: Raufaser kann übergestrichen werden (bis zu 3x), andere Tapeten müssten tatsächlich ersetzt werden. Der Vermieter darf aber Farbe und Muster nicht vorgeben, es muss aber eine ähnlich wertige Tapete sein wie zuvor, ihr könnt also auf Sonderangebote zurückgreifen :)

Gruß, Speedy

 
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