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Geschrieben von shinead am 07.07.2014, 11:02 Uhr

Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug

Lies mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/moeblierte-wohnung--2

Die Matratze war Mietgegenstand. Dafür habt ihr bezahlt. Dass eine Grundreinigung der Matratze durchgeführt wird kann man bestimmt vertraglich festlegen. Aber warum solltest Du eine Mietsache für normales Nutzen austauschen?

Ich habe in meinen Wohnungen Küchen mit vermietet. Wenn da Herd/Dunstabszugshaube/Kühlschrank ohne Fahrlässigkeit kaputt gehen, muss ich für Ersatz sorgen (weil Teil der Mietsache). Nicht mein Mieter.

 
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