Geschrieben von shinead am 07.07.2014, 11:02 Uhr |
Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug
Lies mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/moeblierte-wohnung--2
Die Matratze war Mietgegenstand. Dafür habt ihr bezahlt. Dass eine Grundreinigung der Matratze durchgeführt wird kann man bestimmt vertraglich festlegen. Aber warum solltest Du eine Mietsache für normales Nutzen austauschen?
Ich habe in meinen Wohnungen Küchen mit vermietet. Wenn da Herd/Dunstabszugshaube/Kühlschrank ohne Fahrlässigkeit kaputt gehen, muss ich für Ersatz sorgen (weil Teil der Mietsache). Nicht mein Mieter.
- Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - kababaer 05.07.14, 21:36
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - eulchen76 05.07.14, 21:46
- Seid Ihr im Mieterverein ? - Ellert 06.07.14, 8:24
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - speedy 06.07.14, 20:29
- Mieterverei sind/waren wir nicht, vertraglich wurd da nix festgelegt - kababaer 07.07.14, 10:09
- Re: Mieterverei sind/waren wir nicht, vertraglich wurd da nix festgelegt - speedy 08.07.14, 9:45
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - shinead 07.07.14, 11:02
- Unterschreibe bei shinead - Samsine 07.07.14, 11:06
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Und nun ? Ungefrühstückte bitte weglesen... Kommt jemand aus der Ecke Teltow ?
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