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Geschrieben von speedy am 06.07.2014, 20:29 Uhr

Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug

Hi,
bei den Matratzen ist es eine Frage der Mietdauer und der vertraglichen Vereinbarung. Wenn es so ist, dass ihr wegen der Möbel eine vergleichsweise höhere Miete als üblich gezahlt habt, ist die Abnutzung damit abgegolten, zumindest die übliche.

Beim Tapezieren ist es eine Frage der Mietdauer. Vereinbarungen dahingehend, dass bei Auszug zu tapezieren/streichen ist, sind schon länger unwirksam und werden ersetzt durch eine Pflicht der anteilsmäßigen Abgeltung je nach Nutzungszeit. Faktisch ist es aber idR günstiger, selbst zu renovieren oder sich selbst einen Handwerker zu suchen als dem Vermieter einen Teil einer später präsentierten Rechnung zu bezahlen.

Gruß, Speedy

 
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