Geschrieben von speedy am 06.07.2014, 20:29 Uhr |
Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug
Hi,
bei den Matratzen ist es eine Frage der Mietdauer und der vertraglichen Vereinbarung. Wenn es so ist, dass ihr wegen der Möbel eine vergleichsweise höhere Miete als üblich gezahlt habt, ist die Abnutzung damit abgegolten, zumindest die übliche.
Beim Tapezieren ist es eine Frage der Mietdauer. Vereinbarungen dahingehend, dass bei Auszug zu tapezieren/streichen ist, sind schon länger unwirksam und werden ersetzt durch eine Pflicht der anteilsmäßigen Abgeltung je nach Nutzungszeit. Faktisch ist es aber idR günstiger, selbst zu renovieren oder sich selbst einen Handwerker zu suchen als dem Vermieter einen Teil einer später präsentierten Rechnung zu bezahlen.
Gruß, Speedy
- Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - kababaer 05.07.14, 21:36
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - eulchen76 05.07.14, 21:46
- Seid Ihr im Mieterverein ? - Ellert 06.07.14, 8:24
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - speedy 06.07.14, 20:29
- Mieterverei sind/waren wir nicht, vertraglich wurd da nix festgelegt - kababaer 07.07.14, 10:09
- Re: Mieterverei sind/waren wir nicht, vertraglich wurd da nix festgelegt - speedy 08.07.14, 9:45
- Re: Frage zu Miete bei möbilierter Wohnung bzw das Renovieren bei Auszug - shinead 07.07.14, 11:02
- Unterschreibe bei shinead - Samsine 07.07.14, 11:06
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