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Geschrieben von Ines & Niklas am 24.05.2015, 22:03 Uhr

Lohnsteuererklärung

ist bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen einzutragen (Anlage Vorsorgeaufwand)

Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Du der Versicherungsnehmer bist und die Beiträge zahlst.

LG
ines

 
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