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Geschrieben von Hubbeldubbel am 07.02.2017, 21:23 Uhr

Glückwunsch :-)

Im BV bekommt man, was man auch ohne BV erhalten hätte. In Deinem Fall also die Erhöhung ab Tag x. Aufgrund einer Gesetzesänderung solltest Du jedoch nicht mit einem BV rechnen, zumindest nicht wegen des Berufes.

 
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