Geschrieben von Hubbeldubbel am 17.11.2016, 21:43 Uhr |
Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge)
Finanziell gesehen finde ich alle Varianten unvorteilhaft...
Jeder Monat nach dem 1.Geburtstag von Kind 1 fließt grundsätzlich mit 0 Euro in die Berechnung ein. Ein 450€ Job reißt es ja leider auch nicht raus. Elterngeld - egal ob Auszahlung innerhalb 12 Monate oder 24 Monate - fließt nie in die Berechnung ein. Das erste Jahr EG wird jedoch ausgeklammert und würde durch Monate vor Kind 1 aufgefüllt. Alle Monate im 2 EZ Jahr ohne Teilzeit sind Nullrunden.
Du müsstest also - um das gleiche EG wie bei Kind 1 zu erhalten - bis zum 1 Geburtstag von Kind 1 wieder im Mutterschutz von Kind 2 sein. Sehr sportlich.
Wirst Du erst im 2 EZ Jahr schwanger, wird es der Mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus. Ggf. würde es durch Teilzeit etwas mehr...
- Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge) - clara.franke 15.11.16, 18:09
- Re: Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge) - Hubbeldubbel 17.11.16, 21:43
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