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Geschrieben von speedy am 27.04.2015, 9:52 Uhr

Bafög und Beschäftigungsverbot!

Schau hier: § 15 (2a) BAföG: "Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus."

Mutterschutzgeld ist dann bei dir die Einmalzahlung und Elterngeld der Mindestsatz, da du ja kein eigenes Einkommen hattest vor der Geburt.

Gruß, Speedy

 
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