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Geschrieben von speedy am 09.06.2015, 9:26 Uhr

...selten so viele unsinnige Argumente auf einmal gelesen

...und selbst wenn die Klage gegen das System der Krankenversicherungen erfolgreich sein sollte, dann gilt die neue Regelung ex nunc, d.h. ab Gesetzesänderung und natürlich profitieren dann alle davon und nicht nur die, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben (übrigens: Widerspruch gegen was? Gegen den aktuellen KK-Beitrag? Man kann nur einem direkt gegen einen gerichteten Verwaltungsakt widersprechen und den sehe ich hier nicht).

Die Argumentation, dass Familien trotzdem die Beiträge prozentual aus dem Familieneinkommen zahlen müssen wie jeder andere übersieht aber, dass bei idR gleichem oder sogar niedrigerem Einkommen dafür dann nicht eine Person versichert ist, sondern eben 4, 5 oder 6 Personen. Die Ungerechtigkeit Familien gegenüber erschießt sich mir dann nicht so richtig.

Die einzigen Punkte, die ich sehe, bestehen in der gesetzl. RV für nichtarbeitende Frauen nach Ablauf von 3 Jahren/Kind, aber das hat ja auch das BVerfG schon 2001 festgestellt.

Gruß, Speedy

 
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