Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Xantja am 07.07.2011, 14:26 Uhr

Wichtige Frage bezugs Einkommen in den 3 Jahren Elternzeit!

Bei ALG 2 in Kombi mit Elterngeld musst Du Dich nochmal schlau machen, ob das geht ... Aber wenn Du das in Deiner Freizeit machst, dann denke ich, kann es nur gut für Dein Vorwärtskommen sein, aber trotzdem würde ich das vorher abklären (denn es ist ja trotzdem einen Tätigkeit, wenn auch nicht bezahlt und damit stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung ... ) oder es eben nicht an die große Glocke hängen, kann ja trotzdem sein, dass die AfA ein Problem damit hat, wer weiß ... LG

 
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