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Wichtige Frage bezugs Einkommen in den 3 Jahren Elternzeit!

Thema: Wichtige Frage bezugs Einkommen in den 3 Jahren Elternzeit!

Hallo ihr lieben! Ich habe mal eine Frage vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen, was toll wäre! Im November 2011 bekomme ich mein erstes kind. Ich selbst bin 21. Ich habe im Arbeitsamt mitgeteilt bekommen das ich 3 Jahre bezahlte Elternzeit nutzen kann was ich auch gerne tun würde. Da ich noch zuhause bei meinen Eltern wohne da wir ein großes haus haben und im grünen wohnen und es für das baby total schön hier wäre dachte ich das ich mich mit abendkurse oder vormittagskursen in der elternzeit weiterbilden möchte schulisch. jetzt ist meine frage an euch, kürzt der staat mir dann mein geld? weil ich bekomm jetzt staatliche unterstützung plus unterhalt(später im nov 2011) und elterngeld da ich durch die schwangerschaft von meiner alten arbeitsstelle nicht geduldet wurde da wir viel im ausland sind und ich für mein kind da sein will und nicht in der welt herumziehen möchte! da dies damals nur ein praktikum war mit übernahme im november wo ich einen vertrag in der hand hatte, aber da ich ja n baby bekomme diese ausbildung im eventmanagment erstmal flach fällt. ich würde halt das erste jahr bis september 2012 zuhause beim kleinen sein und ab september 2012 dann vormittags oder abends dann mich schulisch gerne weiterbilden wollten, in der zeit würde meine mutter für das kleine da sein! lg

von Tixi am 07.07.2011, 14:00



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Was bekommst Du denn genau (also nicht der Betrag, sondern welche Töpfe)? Wenn Du Elterngeld beziehst darfst Du max. 30 Stunden/Woche arbeiten, aber das ist schon rel. viel. In der Zeit des Elterngeldbezuges bist Du - soweit ich weiß - auch zu einem günstigeren Preis krankenverischert (nicht wenn Du selbtständig bist). Wenn Du Geld von der Agentur f. Arbeit beziehst, dann darfst Du in der Woche max. 15 Stunden etwas machen, aber da würde ich nochmal nachhaken bzw. mir einen Termin besorgen und Dein Anliegen vortragen ... Alles sehr kompliziert, Du solltest auch abklären, welche Beträge evtl. kollidieren, nicht dass Dir noch etwas abgezogen wird ... LG

Mitglied inaktiv - 07.07.2011, 14:08



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nein ich will ja nicht arbeiten gehen in der zeit sondern einfach die zeit nutzen das ich mich weiterbilde und dann nach den drei jahren wenns baby bisschen größer ist und in den Kindergarten geht dass ich in der zeit meine ausbildung beginnen kann! und mit einem besseren abschluss hat man auch auf dem arbeitsmarkt bessere chancen! ich bekomme arbeitslosengeld 2 seit kurzem da ich sonst ja kein geld bekomme und ab der geburt kommt dann ja unterhalt und elterngeld dazu. Wenn ich zur Schule gehe verdiene ich ja kein Geld zursätzlich oder sonstiges.

von Tixi am 07.07.2011, 14:19



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Bei ALG 2 in Kombi mit Elterngeld musst Du Dich nochmal schlau machen, ob das geht ... Aber wenn Du das in Deiner Freizeit machst, dann denke ich, kann es nur gut für Dein Vorwärtskommen sein, aber trotzdem würde ich das vorher abklären (denn es ist ja trotzdem einen Tätigkeit, wenn auch nicht bezahlt und damit stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung ... ) oder es eben nicht an die große Glocke hängen, kann ja trotzdem sein, dass die AfA ein Problem damit hat, wer weiß ... LG

Mitglied inaktiv - 07.07.2011, 14:26



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ja das stimmt auch :)

von Tixi am 07.07.2011, 14:29



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Soviel ich weiß steht sie dem Arbeitsmarkt aber in den ersten 3 Jahren nach der Entbindung sowieso nicht zur Verfügung wegen der Elternzeit. im Grunde hilft wohl nur eins. Beim AA nachfragen. Viel Glück

von Jenny-AC am 07.07.2011, 15:33



Antwort auf Beitrag von Tixi

3 jahre bezahlte elternzeit?? das wär ja bombe. also ich weiß dass du dir das auf 24 monate aufteilen kannst und dann halt nur die hälfte bekommst. sprich 12 monate sag wir mal jeden monat 1000€ dann halt 24 monate jeden monat 500€ ob das auf 3 jahre geht ka.... aber du kannst eh nur elternzeit nehmen wenn u in einem arbeitsverhältnis bist ansonsten nicht!!! wurde mir heute bei der elterngeldstelle noch mal erklärt. ansonsten bist du einfach nur arbeitslos (nach den 8 wochen MuSchu) und bekommst elterngeld. frag am besten bei der elterngeldstelle, arbeitsamt, jugendamt nach weil die von der elterngeldstelle wissen nur über elterngeld bescheid nichts anderes zumindest bei mir^^

von engel_no1 am 07.07.2011, 16:22



Antwort auf Beitrag von engel_no1

nein ich war ja schülerin und bin direkt dannach eben schwanger geworden so das ich jetzt nichts neues anfangen kann. wollte ja schule weiter machen. Momentan bekomme ich Arbeitslosengeld 2 und ab der geburt kommt eben erziehungsgeld und so zeug dazu und unterhalt von meinem ex .. und dieses arbeitslosengeld 2 bekomme ich eben drei jahre weil das so eine bestimmte elternzeit ist ... und in dieser zeit möchte ich eben nicht nur zuhause sitzen und würde halt meine schule die ein jahr noch dauert zu ende bringen weil das ein zusatzjahr ist. Und ich dachte eben das wenn ich jetzt schulisch weiter mache wobei ich ja nichts dabei verdiene sondern nur lerne^^ ob mir trotzdem vom arbeitslosengeld was gestrichen werden würde? ich muss ja irgendwie auch von was leben können!

von Tixi am 07.07.2011, 16:27



Antwort auf Beitrag von Tixi

Hallo! Also wenn du vorher in keinem Arbeitsverhätnis warst was weiter läuft bist du Arbeitslos auch wenn du Schülerin warst. Ich hatte das gleich damals als ich mit 18 meinen ersten Sohn bekam also war ich dann arbeitslos, obwohl ich vorher nur Schule gemacht habe. Und Elterngeld und ALG2 in Zusammenhand wurde doch nun gestrichen oder? Es hies doch vor ein Monaten in den Medien das ALG2 kein Elterngeld. Bei mir wurde damals das Unterhalt vom Vater mit dem ALG2 verrechnet ebenso das Kindergeld, wie es heute ist, weiss ich nicht mehr. Alles Gute

von frechemami am 07.07.2011, 21:10